BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
07.04.2008 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)9.2.5öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss wie folgt zu beschließen:

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die StadtteilWerkstatt Chorweiler gGmbH“, Weichselring 6a, 50765 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

15.04.2008 Jugendhilfeausschuss6.7öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die StadtteilWerkstatt Chorweiler gGmbH“, Weichselring 6a, 50765 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.