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24.06.2008 Rat17.1öffentlich Genehmigung (DE/EilE)Genehmigung (DE/EilE)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:

 

Wir beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 10 der Hauptsatzung:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 69430/05 für das Gebiet zwischen Siegburger Straße, Am Schneller und Poller Kirchweg in Köln-Deutz —Arbeitstitel: Siegburger Straße/Poller Kirchweg in Köln-Deutz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 69430/05 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  zu ändern;

3.       den Bebauungsplan Nr. 69430/05 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 

Köln, den 11.06.2008

 

Fritz Schramma                                                                                  Josef Müller

Oberbürgermeister                                                                             Ratsmitglied


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.