BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
28.08.2008 Rat11.3öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 61439/04 für das Gebiet zwischen Waldstraße, rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Tannenstraße 1-13 und Eichenstraße 1 - 11, An der Kapelle, Fichtenstraße und Salzburger Weg in Köln-Junkersdorf —Arbeitstitel: Waldsiedlung in Köln-Junkersdorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 61439/04 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  zu ändern;

3.       den Bebauungsplan Nr. 61439/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung und gleichzeitig den unterliegenden Bebauungsplan Nr. 28 A 9 (6042/04) aufzuheben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.