Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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28.08.2008 Rat | 11.3 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 61439/04 für das Gebiet zwischen Waldstraße, rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Tannenstraße 1-13 und Eichenstraße 1 - 11, An der Kapelle, Fichtenstraße und Salzburger Weg in Köln-Junkersdorf —Arbeitstitel: Waldsiedlung in Köln-Junkersdorf— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2; 2. den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 61439/04 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern; 3. den Bebauungsplan Nr. 61439/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung und gleichzeitig den unterliegenden Bebauungsplan Nr. 28 A 9 (6042/04) aufzuheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |