BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
18.12.2008 Rat11.2öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 64424/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen dem Straßengeviert Münstereifeler Straße, Sülzgürtel, Anton-Antweiler-Straße und Neuenhöfer Allee —Arbeitstitel: Kinderheime Sülz in Köln-Sülz— nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.