BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
22.01.2009 Stadtentwicklungsausschuss10.6öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)im ersten Durchgang verwiesen  
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/ Müngersdorf/Ehrenfeld und in die Bezirksvertretung Lindenthal.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

27.01.2009 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld5.1öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62450/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Eupener Straße, östlicher Grenze der Grundstücke Eupener Str. 43 - 53, nördlicher Grenze der Grundstücke Eupener Str. 41 und Eilendorfer Str. 24, westlicher und nördlicher Grenze des Grundstücks Eilendorfer Str. 5, nördlicher Grenze des Flurstücks 1852, westlicher Grenze des Flurstücks 1856 (beide in der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77), südlicher Grenze des Grundstücks Büsdorfer Str. 1, Glesser Straße, Linnicher Straße, südlicher und östlicher Grenzen der Grundstücke Linnicher Str. 48 und Stolberger Str. 351 - 353 sowie Stolberger Straße in Köln-Müngersdorf/-Braunsfeld—Arbeitstitel: Ehemaliges Sidolgelände in Köln-Müngersdorf/-Braunsfeld— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Alternative: Verzicht auf die geplante Wohnbebauung mit der Konsequenz, entgegen den Empfehlungen der Rahmenplanung Braunsfeld/Ehrenfeld/Müngersdorf ein Gewerbe- und Industriegebiet nach den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 60450/03 zu realisieren.

02.02.2009 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)9.2.7öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

1. Beschluss (mündlicher Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion)

 

Während der gesamten Bauzeit ist eine öffentliche Benutzung der Fuß- und Radwegeverbindung von der Linnicher Straße zur Herbesthaler Straße sicherzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt.

 

14 Ja-Stimmen (7 CDU, 4 SPD, 2 FDP, 1 Pro Köln)

  4 Nein-Stimmen (Grüne)

 

Nicht anwesend: Frau Specht-Schäfer

 

 

 

2. Beschluss (Vorlage)

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, unter Berücksichtigung der von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen Ergänzung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62450/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Eupener Straße, östlicher Grenze der Grundstücke Eupener Str. 43 - 53, nördlicher Grenze der Grundstücke Eupener Str. 41 und Eilendorfer Str. 24, westlicher und nördlicher Grenze des Grundstücks Eilendorfer Str. 5, nördlicher Grenze des Flurstücks 1852, westlicher Grenze des Flurstücks 1856 (beide in der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77), südlicher Grenze des Grundstücks Büsdorfer Str. 1, Glesser Straße, Linnicher Straße, südlicher und östlicher Grenzen der Grundstücke Linnicher Str. 48 und Stolberger Str. 351 - 353 sowie Stolberger Straße in Köln-Müngersdorf/-Braunsfeld—Arbeitstitel: Ehemaliges Sidolgelände in Köln-Müngersdorf/-Braunsfeld— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt.

 

14 Ja-Stimmen (7 CDU, 4 SPD, 2 FDP, 1 Pro Köln)

  2 Nein-Stimmen (Grüne)

  2 Enthaltungen (Grüne)

 

Nicht anwesend: Frau Specht-Schäfer

05.03.2009 Stadtentwicklungsausschuss10.4öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62450/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Eupener Straße, östlicher Grenze der Grundstücke Eupener Str. 43 - 53, nördlicher Grenze der Grundstücke Eupener Str. 41 und Eilendorfer Str. 24, westlicher und nördlicher Grenze des Grundstücks Eilendorfer Str. 5, nördlicher Grenze des Flurstücks 1852, westlicher Grenze des Flurstücks 1856 (beide in der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77), südlicher Grenze des Grundstücks Büsdorfer Str. 1, Glesser Straße, Linnicher Straße, südlicher und östlicher Grenzen der Grundstücke Linnicher Str. 48 und Stolberger Str. 351 - 353 sowie Stolberger Straße in Köln-Müngersdorf/-Braunsfeld—Arbeitstitel: Ehemaliges Sidolgelände in Köln-Müngersdorf/-Braunsfeld— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 

Während der gesamten Bauzeit ist eine öffentliche Benutzung der Fuß- und Radwegeverbindung von der Linnicher Straße zur Herbesthaler Straße sicherzustellen.

 

Nachdem das Gebiet bebaut ist, wird eine verkehrliche Evaluation durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Verkehrsausschuss, dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.