Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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03.03.2009 Sportausschuss | 2.4 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Der Tagesordnungspunkt wird von der Verwaltung
zurückgezogen. | |||||||
19.03.2009 Liegenschaftsausschuss | Veräußerung des Geländes der Sportanlage Pastoratsstr. in Köln-Rondorf an einen Investor IV / 52 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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Beratungsergebnisse Mitteilung: Seit geraumer Zeit mehren sich die Beschwerden aus der Nachbarschaft der Sportanlage Pastoratsstr. bezüglich Lärm- und Staubentwicklung sowie erhöhtem Kfz.-Aufkommen an Spieltagen. Eine Verlagerung der Sportanlage an einen geeigneten Standort ist daher dringend geboten. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 28.01.2009 somit einen entsprechenden Beschluss gefasst, nach welchem u.a. das derzeitige Grundstück der Sportanlage der Bebauung mit Einfamilienhäusern zugeführt werden soll. Dem SC Rondorf soll schnellstmöglich ein neues Sportgelände zur Verfügung gestellt werden, auf welchem sich zwei Spielflächen befinden sollen. Ein Gelände an der Kapellenstr. in Köln-Rondorf erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen. Bezüglich der Finanzierung des Projektes gibt es zwei Alternativen. Zum einen: Die Stadt stellt einen Bebauungsplan für das Grundstück der Sportanlage Pastoratsstr. auf und regelt die Verlagerung / den Neubau einer Sportanlage am Ersatzgrundstück Kapellenstr. über den Verkauf und die erzielbaren Einnahmen. Zum anderen: Ein Investor erstellt nach den Vorgaben der zuständigen Fachverwaltung einen Vorhaben- und Entwicklungsplan für das Gelände und realisiert als Gegenleistung für die Übertragung des Grundstückes Pastoratsstr. die Errichtung einer neuen Sportanlage am Standort Kapellenstr. in Köln-Rondorf. Aus finanziellen Gründen scheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoller, die zweite Alternative umzusetzen und die Fläche des Grundstücks Pastoratsstr. europaweit auszuschreiben und als Bedingung an den Käufer die Errichtung eines neuen Sportplatzes am Standort Kapellenstr. zu definieren. Wesentlich ist, dass der Investor zuerst den Neubau der Sportanlage an der Kapellenstr. realisiert und anschließend die Vermarktung der Grundstücke auf dem Gelände der alten Sportanlage. Die Modalitäten sind im Einzelnen vertraglich zu regeln. (Anmerkung: Aus technischen Gründen wird auf den Abdruck der Anlagen in der Niederschrift verzichtet.) Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen unter der Maßgabe, dass vor Umsetzung des Verfahrens den beteiligten Ausschüssen eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt wird, die ebenfalls die ökonomischen Daten enthält. | |||||||
23.04.2009 Stadtentwicklungsausschuss | 17.2 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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30.04.2009 Sportausschuss | 2.1 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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Beratungsergebnisse Kenntnis genommen Auf Nachfrage von
Herrn Uckermann ( Beratungsverlauf / Einbindung der Beteiligten ) teilt Herr
Sanden mit, dass seit Jahren Kontakte zur Bürgerschaft, den Vereinen und der
Bezirksvertretung Rodenkirchen bestehen. Aufgrund steigender Mitgliederzahlen
im Verein einerseits und intensiver Bebauung im Umfeld andererseits entstehen
Konfliktsituationen, die es zu lösen gilt. Insoweit hat die Verwaltung (
Stadtplanung/ Liegenschaften / Sport ) einen Vorschlag zur Verlagerung der
Anlage unterbreitet. Ein Ausschreibungszeitpunkt ( Nachfrage von RM Wolf ) kann
noch nicht genannt werden. Die Verwaltung wird den Ausschuss jedoch
unaufgefordert über den Fortgang der Angelegenheit informieren. Die
Parkplatzkapazitäten ( Nachfrage von RM van Benthem ) sieht die Verwaltung mit
50 Plätzen plus Erweiterungsoption um 40 Plätze als ausreichend an. Herr Sanden
beantwortet anschließend noch ergänzende Fragen von Herrn Uckermann ( Betrieb
alte/neue Sportanlage / Wohnbebauung am neuen Standort ). |