Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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20.08.2009 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 9.2.6 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss
folgenden Beschluss zu fassen: Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. für
den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan in der Anlage 2 dargestellten
Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem
Ziel einzuleiten, die Flächen im Sinne der Stadtentwicklung und der
städtebaulichen Zielvorgaben zukunftsorientiert anzupassen und neu zu ordnen; 2. die
am 24.06.2008 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Vorgaben der IIRA
und die Anregungen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen entsprechend der
Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretungen in die
Neudarstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen und 3. die
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
mit der gemäß § 5 Abs. 5 BauGB (i. V. m. § 2a BauGB)
als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht offenzulegen. Folgende
Änderungs-Nr. werden aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen: 601,
Stadtbahntrasse bis Langel 601a,
601b, Wohnungsgesamtplan Merkenich 601/6,
Jugendeinrichtung Merkenich 606,
Jugendeinrichtung Pesch 607/1,Ortsumgehung
Esch 611/3,
Verlängerung Blumenbergsweg 1.
Zusatzbeschluss: Beschluss zu folgenden Änderungs-Nr.: 601 Die
Stadtbahntrasse bis Langel soll beibehalten werden 601a, 601b Der
gesamte Stadtteil Merkenich soll in den Wohnungsgesamtplan aufgenommen werden 601/6 Eine
Jugendeinrichtung in Merkenich ist notwendig 606 Eine Jugendeinrichtung Pesch
ist notwendig 2.
Zusatzbeschluss: Beschluss zur folgenden Änderungs-Nr.: 607/1 Darstellung
der Ortsumgehung Esch 3.
Zusatzbeschluss: Beschluss zur folgenden Änderungs-Nr.: 611/3 Verlängerung
des Blumenbergsweges Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Hillgruber Abstimmungsergebnis zum 1. Zusatzbeschluss: Einstimmig beschlossen Abstimmungsergebnis zum 2. Zusatzbeschluss: Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5 Stimmen) und der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen (2 Stimmen) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (4 Stimmen) und den Stimmen von Herrn Birkholz (FDP) und Herrn Lierenfeld (parteilos) bei Enthaltung von Herrn Wernig (Die Linke.Köln) und Herrn Hillgruber (parteilos) Abstimmungsergebnis zum 3. Zusatzbeschluss: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der SDP-Fraktion, der Fraktion Bündnsi´90 / Die Grünen und Herrn Wernig | |||||||
24.08.2009 Wirtschaftsausschuss | 5.5 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss stellt die Beratung der Beschlussvorlage zurück. | |||||||
03.12.2009 Wirtschaftsausschuss | 5.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme des durch die Vorschläge der Bezirksvertretung Chorweiler geänderten Beschlussvorschlages: Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. für
den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan in der Anlage 2 dargestellten
Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem
Ziel einzuleiten, die Flächen im Sinne der Stadtentwicklung und der
städtebaulichen Zielvorgaben zukunftsorientiert anzupassen und neu zu ordnen; 2. die
am 24.06.2008 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Vorgaben der IIRA
und die Anregungen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen entsprechend der
Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretungen in die
Neudarstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen und 3. die
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
mit der gemäß § 5 Abs. 5 BauGB (i. V. m. § 2a BauGB)
als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht offenzulegen. Folgende
Änderungs-Nr. wird aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen: 607/1 Ortsumgehung
Esch Folgende
Zusatzbeschlüsse zu den Änderungs-Nr. wurden von der BV 6 (Chorweiler) gefasst: 601 Die
Stadtbahntrasse bis Langel soll beibehalten werden 601a, 601b Der
gesamte Stadtteil Merkenich soll in den Wohnungsgesamtplan aufgenommen werden 601/6 Eine
Jugendeinrichtung in Merkenich ist notwendig 606 Eine Jugendeinrichtung Pesch
ist notwendig Die Änderungs-Nr. 611/3 – Verlängerung des Blumenbergweges – wurde zunächst aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen aber mit dem dritten Zusatzbeschluss doch wie im Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
27.08.2009 Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün | 17.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen: Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. für
den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan in der Anlage 2 dargestellten
Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem
Ziel einzuleiten, die Flächen im Sinne der Stadtentwicklung und der
städtebaulichen Zielvorgaben zukunftsorientiert anzupassen und neu zu ordnen; 2. die
am 24.06.2008 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Vorgaben der IIRA
und die Anregungen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen entsprechend der
Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretungen in die
Neudarstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen und 3. die
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
mit der gemäß § 5 Abs. 5 BauGB (i. V. m. § 2a BauGB)
als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht offenzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt | |||||||
31.08.2009 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 9.2.2 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Die Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. für
den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan in der Anlage 2 dargestellten
Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem
Ziel einzuleiten, die Flächen im Sinne der Stadtentwicklung und der
städtebaulichen Zielvorgaben zukunftsorientiert anzupassen und neu zu ordnen; 2. die
am 24.06.2008 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Vorgaben der IIRA
und die Anregungen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen entsprechend der
Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretungen in die
Neudarstellung des Flächennutzungsplanes zu übernehmen und 3. die
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
mit der gemäß § 5 Abs. 5 BauGB (i. V. m. § 2a BauGB)
als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht offenzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nicht anwesend: Herr Körber, Herr Schüler, Frau Specht-Schäfer | |||||||
08.12.2009 Stadtentwicklungsausschuss | 7.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: (entsprechend der Beschlussfassung der BV Chorweiler und
des Wirtschaftsausschusses) Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. für
den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan in der Anlage 2 dargestellten
Bereich eine Planänderung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem
Ziel einzuleiten, die Flächen im Sinne der Stadtentwicklung und der
städtebaulichen Zielvorgaben zukunftsorientiert anzupassen und neu zu ordnen; 2. die
am 24.06.2008 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Vorgaben der IIRA
und die Anregungen aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen entsprechend der Stellungnahme
der Verwaltung zu den Beschlüssen der Bezirksvertretungen in die Neudarstellung
des Flächennutzungsplanes zu übernehmen und 3. die
4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
mit der gemäß § 5 Abs. 5 BauGB (i. V. m. § 2a BauGB)
als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht offenzulegen. Folgende
Änderungs-Nr. wird aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen: -607/1,Ortsumgehung
Esch Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt |