Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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08.09.2009 Stadtentwicklungsausschuss | 12.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt 1. über die zum Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 für das Gebiet zwischen Brügelmannstraße, Wolfgang-Anheisser-Straße, nordwestliche Grenze des Flurstücks 881, Linie ca. 30 m östlich und parallel der Straße An den Gelenkbogenhallen, nördliche Grenze der DB-Trasse Köln-Düsseldorf, westliche Grenze der Flurstücke 897 und 913, An den Gelenkbogenhallen und südliche sowie westliche Grenze der Flurstücke 904 und 905 (alle Gemarkung Deutz, Flur 33) in Köln-Deutz –Arbeitstitel: 1. Änderung Büropark Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz– eingegangene Stellungnahme gemäß Anlage 2; 2. den Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 3 zu ändern; 3. die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
24.08.2009 Wirtschaftsausschuss | 5.3 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages: Der Rat beschließt 1. über die zum Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 für das Gebiet zwischen Brügelmannstraße, Wolfgang-Anheisser-Straße, nordwestliche Grenze des Flurstücks 881, Linie ca. 30 m östlich und parallel der Straße An den Gelenkbogenhallen, nördliche Grenze der DB-Trasse Köln-Düsseldorf, westliche Grenze der Flurstücke 897 und 913, An den Gelenkbogenhallen und südliche sowie westliche Grenze der Flurstücke 904 und 905 (alle Gemarkung Deutz, Flur 33) in Köln-Deutz –Arbeitstitel: 1. Änderung Büropark Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz– eingegangene Stellungnahme gemäß Anlage 2; 2. den Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 3 zu ändern; 3. die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
03.09.2009 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 8.4 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Rat beschließt 1. über die zum Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 für das Gebiet zwischen Brügelmannstraße, Wolfgang-Anheisser-Straße, nordwestliche Grenze des Flurstücks 881, Linie ca. 30 m östlich und parallel der Straße An den Gelenkbogenhallen, nördliche Grenze der DB-Trasse Köln-Düsseldorf, westliche Grenze der Flurstücke 897 und 913, An den Gelenkbogenhallen und südliche sowie westliche Grenze der Flurstücke 904 und 905 (alle Gemarkung Deutz, Flur 33) in Köln-Deutz –Arbeitstitel: 1. Änderung Büropark Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz– eingegangene Stellungnahme gemäß Anlage 2; 2. den Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 3 zu ändern; 3. die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung. Alternative: keine Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
10.09.2009 Rat | 11.6 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Rat beschließt 1. über die zum Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 für das Gebiet zwischen Brügelmannstraße, Wolfgang-Anheisser-Straße, nordwestliche Grenze des Flurstücks 881, Linie ca. 30 m östlich und parallel der Straße An den Gelenkbogenhallen, nördliche Grenze der DB-Trasse Köln-Düsseldorf, westliche Grenze der Flurstücke 897 und 913, An den Gelenkbogenhallen und südliche sowie westliche Grenze der Flurstücke 904 und 905 (alle Gemarkung Deutz, Flur 33) in Köln-Deutz –Arbeitstitel: 1. Änderung Büropark Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz– eingegangene Stellungnahme gemäß Anlage 2; 2. den Entwurf betreffend die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 3 zu ändern; 3. die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69459/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |