Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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09.03.2010 Verkehrsausschuss | 5.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen: Der
Rat erkennt den Bedarf zur Instandsetzung der „Deutzer Brücke“ an und
beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Instandsetzung der Deutzer
Brücke inklusive der Erneuerung der
Fahrbahnbeläge einschließlich der Vorlandbrücken sowie der Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt
die Verwaltung mit der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens zur
Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe
des jeweiligen Haushaltsplanes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
22.03.2010 Finanzausschuss | 12.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Rat erkennt den
Bedarf zur Instandsetzung der „Deutzer Brücke“ an und beauftragt die Verwaltung
mit der Planung der Instandsetzung der Deutzer Brücke inklusive der Erneuerung der Fahrbahnbeläge einschließlich
der Vorlandbrücken sowie der
Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens zur Vergabe der
Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen
Haushaltsplanes. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt | |||||||
23.03.2010 Rat | 10.3 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Rat erkennt den
Bedarf zur Instandsetzung der „Deutzer Brücke“ an und beauftragt die Verwaltung
mit der Planung der Instandsetzung der Deutzer Brücke inklusive der Erneuerung der Fahrbahnbeläge einschließlich
der Vorlandbrücken sowie der
Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens zur Vergabe der
Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen
Haushaltsplanes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |