BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
09.03.2010 Verkehrsausschuss5.2öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat erkennt den Bedarf zur Instandsetzung der „Deutzer Brücke“ an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Instandsetzung der Deutzer Brücke inklusive der Erneuerung der Fahrbahnbeläge einschließlich der Vorlandbrücken sowie der Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

22.03.2010 Finanzausschuss12.2öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat erkennt den Bedarf zur Instandsetzung der „Deutzer Brücke“ an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Instandsetzung der Deutzer Brücke inklusive der Erneuerung der Fahrbahnbeläge einschließlich der Vorlandbrücken sowie der Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

23.03.2010 Rat10.3öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat erkennt den Bedarf zur Instandsetzung der „Deutzer Brücke“ an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Instandsetzung der Deutzer Brücke inklusive der Erneuerung der Fahrbahnbeläge einschließlich der Vorlandbrücken sowie der Vorbereitung der Ausschreibung. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des erforderlichen VOF-Verfahrens zur Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Realisierung der Planung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.