Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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18.03.2010 Stadtentwicklungsausschuss | 7.3 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | im ersten Durchgang verwiesen | |||
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Kalk. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
25.03.2010 Bezirksvertretung 8 (Kalk) | 8.2.6 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Hinweis: Bezirksbürgermeister Thiele nimmt an
der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt 1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Planänderung gem. § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, die Sonderbaufläche in Wohnbaufläche umzuwandeln; 2. auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Waldbadviertel Langendahlweg" bereits stattgefunden hat; 3. die 169. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 8, Köln-Kalk, Arbeitstitel: "Waldbadviertel Langendahlweg in Köln-Ostheim" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der gem. § 5 BauGB als Anlage 1 - 4 beigefügten Begründung und Umweltbericht offenzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
15.04.2010 Stadtentwicklungsausschuss | 2 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt 1. für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Planänderung gem. § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, die Sonderbaufläche in Wohnbaufläche umzuwandeln; 2. auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Waldbadviertel Langendahlweg" bereits stattgefunden hat; 3. die 169. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 8, Köln-Kalk, Arbeitstitel: "Waldbadviertel Langendahlweg in Köln-Ostheim" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der gem. § 5 BauGB als Anlage 1 - 4 beigefügten Begründung und Umweltbericht offenzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt |