BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
18.03.2010 Stadtentwicklungsausschuss7.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)im ersten Durchgang verwiesen  
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Kalk.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

25.03.2010 Bezirksvertretung 8 (Kalk)8.2.6öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Hinweis: Bezirksbürgermeister Thiele nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

1.             für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Planänderung gem. § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, die Sonderbaufläche in Wohnbaufläche umzuwandeln;

2.             auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Waldbadviertel Langendahlweg" bereits stattgefunden hat;

3.             die 169. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 8, Köln-Kalk, Arbeitstitel: "Waldbadviertel Langendahlweg in Köln-Ostheim" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der gem. § 5 BauGB als Anlage 1 - 4 beigefügten Begründung und Umweltbericht offenzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

15.04.2010 Stadtentwicklungsausschuss2öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

1.             für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) in der Anlage 2 dargestellten Bereich eine Planänderung gem. § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel einzuleiten, die Sonderbaufläche in Wohnbaufläche umzuwandeln;

2.             auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten, da die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Waldbadviertel Langendahlweg" bereits stattgefunden hat;

3.             die 169. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 8, Köln-Kalk, Arbeitstitel: "Waldbadviertel Langendahlweg in Köln-Ostheim" gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der gem. § 5 BauGB als Anlage 1 - 4 beigefügten Begründung und Umweltbericht offenzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt