Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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11.05.2010 Verkehrsausschuss | 5.12 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen: Der Rat stimmt dem Teilersatzneubau und der Grunderneuerung der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten in Höhe von 7.207.830,00 EURO zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Gleichzeitig beschließt der Rat im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO) die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 120.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0320, Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2010. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
17.05.2010 Finanzausschuss | 12.9 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Rat stimmt dem Teilersatzneubau und der Grunderneuerung der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten in Höhe von 7.207.830,00 EURO zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Gleichzeitig beschließt der Rat im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO) die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 120.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0320, Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2010. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt | |||||||
20.05.2010 Rat | 10.14 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Rat stimmt dem Teilersatzneubau und der Grunderneuerung der rechtsrheinischen Rampe der Deutzer Brücke bei Gesamtkosten in Höhe von 7.207.830,00 EURO zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Gleichzeitig beschließt der Rat im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO) die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 120.000,00 EURO bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0320, Grunderneuerung Rampe Deutzer Brücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -; Hj. 2010. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplanes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |