BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
27.06.2011 Ausschuss Schule und Weiterbildung5.13öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

„Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus des Genoveva-Gymnasium, Genovevastr. 58 – 62, 51063 Köln nach gesicherter Finanzierung um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

Zudem beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge. In der Sekundarstufe I wird die 3-Zügigkeit weiterhin beibehalten. „


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

27.06.2011 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)10.2.11öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus des Genoveva-Gymnasium, Genovevastr. 58 – 62, 51063 Köln nach gesicherter Finanzierung um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

Zudem beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge. In der Sekundarstufe I wird die 3-Zügigkeit weiterhin beibehalten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

11.07.2011 Finanzausschuss12.33öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:


Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus des Genoveva-Gymnasium, Genovevastr. 58 – 62, 51063 Köln nach gesicherter Finanzierung um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

Zudem beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge. In der Sekundarstufe I wird die 3-Zügigkeit weiterhin beibehalten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Ausschuss Schule und Weiterbildung öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)    
14.07.2011 Rat10.35öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus des Genoveva-Gymnasium, Genovevastr. 58 – 62, 51063 Köln nach gesicherter Finanzierung um das Raumprogramm für ein Gymnasium mit 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II zu erfüllen und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und im Rahmen der Ganztagsoffensive der Sekundarstufe I mit Priorität voranzutreiben.

Der Planung ist das in der beigefügten Raumliste (Anlage 1) aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.

 

Zudem beschließt der Rat gemäß § 81 Schulgesetz die Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarstufe II von 5 auf 6 Züge. In der Sekundarstufe I wird die 3-Zügigkeit weiterhin beibehalten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.