BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
30.06.2011 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)9.2.5öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64535/03 für das Betriebsgelände des Seeberger Pflanzenhofes Oranjehofstraße 20 in Köln-Seeberg —Arbeitstitel: Südlich Oranjehofstraße in Köln-Seeberg— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan 64535/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

07.07.2011 Stadtentwicklungsausschuss12.4öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64535/03 für das Betriebsgelände des Seeberger Pflanzenhofes Oranjehofstraße 20 in Köln-Seeberg —Arbeitstitel: Südlich Oranjehofstraße in Köln-Seeberg— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan 64535/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

14.07.2011 Rat12.2öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64535/03 für das Betriebsgelände des Seeberger Pflanzenhofes Oranjehofstraße 20 in Köln-Seeberg —Arbeitstitel: Südlich Oranjehofstraße in Köln-Seeberg— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 3;

 

2.      den Bebauungsplan 64535/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.