Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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30.06.2011 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 9.2.5 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64535/03 für das Betriebsgelände des Seeberger Pflanzenhofes Oranjehofstraße 20 in Köln-Seeberg —Arbeitstitel: Südlich Oranjehofstraße in Köln-Seeberg— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 3; 2. den Bebauungsplan 64535/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen | |||||||
07.07.2011 Stadtentwicklungsausschuss | 12.4 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64535/03 für das Betriebsgelände des Seeberger Pflanzenhofes Oranjehofstraße 20 in Köln-Seeberg —Arbeitstitel: Südlich Oranjehofstraße in Köln-Seeberg— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 3; 2. den Bebauungsplan 64535/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
14.07.2011 Rat | 12.2 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 64535/03 für das Betriebsgelände des Seeberger Pflanzenhofes Oranjehofstraße 20 in Köln-Seeberg —Arbeitstitel: Südlich Oranjehofstraße in Köln-Seeberg— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 3; 2. den Bebauungsplan 64535/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |