BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
17.11.2011 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)7.10öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

 

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung bittet den Rat, folgenden bereits in der Sitzung am 09.06.2011 ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66457/07 für das Gebiet zwischen Goebenstraße, Kaiser-Wilhelm-Ring, Herwarthstraße und Werderstraße —Arbeitstitel: Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan 66457/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;

 

Die Anlage 5, Punkt 5 ist um folgenden Satz zu ergänzen:

Die Baumstandorte und möglichst auch die Bäume sind zu erhalten.

 

Darüber hinaus ist in Anlage 2, Seite 6 (Zusammenfassung der Verwaltung) der erste Absatz zu streichen.

 


Abstimmungsergebnis:

Die so ergänzte bzw. geänderte Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen.

15.12.2011 Stadtentwicklungsausschuss12.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66457/07 für das Gebiet zwischen Goebenstraße, Kaiser-Wilhelm-Ring, Herwarthstraße und Werderstraße —Arbeitstitel: Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan 66457/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

20.12.2011 Rat12.3öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66457/07 für das Gebiet zwischen Goebenstraße, Kaiser-Wilhelm-Ring, Herwarthstraße und Werderstraße —Arbeitstitel: Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 2;

 

2.       den Bebauungsplan 66457/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.