Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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17.11.2011 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 7.10 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die
Bezirksvertretung bittet den Rat, folgenden bereits in der Sitzung am
09.06.2011 ergänzten Beschluss zu
fassen: Der Rat beschließt 1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 66457/07 für das Gebiet zwischen Goebenstraße,
Kaiser-Wilhelm-Ring, Herwarthstraße und Werderstraße —Arbeitstitel:
Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord— abgegebene Stellungnahme gemäß
Anlage 2; 2. den
Bebauungsplan 66457/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach
§ 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung; Die
Anlage 5, Punkt 5 ist um folgenden Satz zu ergänzen: Die
Baumstandorte und möglichst auch die Bäume sind zu erhalten. Darüber hinaus ist in Anlage 2, Seite 6
(Zusammenfassung der Verwaltung) der erste Absatz zu streichen. Abstimmungsergebnis: Die so ergänzte bzw. geänderte Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen. | |||||||
15.12.2011 Stadtentwicklungsausschuss | 12.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Rat beschließt 1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 66457/07 für das Gebiet zwischen Goebenstraße,
Kaiser-Wilhelm-Ring, Herwarthstraße und Werderstraße —Arbeitstitel:
Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord— abgegebene Stellungnahme gemäß
Anlage 2; 2. den
Bebauungsplan 66457/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach
§ 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass dieser Satzung
geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten
Begründung; Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
20.12.2011 Rat | 12.3 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Rat beschließt 1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 66457/07 für das Gebiet zwischen Goebenstraße,
Kaiser-Wilhelm-Ring, Herwarthstraße und Werderstraße —Arbeitstitel:
Goebenstraße in Köln-Neustadt/Nord— abgegebene Stellungnahme gemäß
Anlage 2; 2. den
Bebauungsplan 66457/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach
§ 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) –jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung– als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung; Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |