Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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17.11.2011 Stadtentwicklungsausschuss | 10.6 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | im ersten Durchgang verwiesen | |||
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Beschlussvorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
17.11.2011 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 7.9 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die
Bezirksvertretung bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu
fassen: Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet in Gemarkung 054972, Flur 32, mit
den Flurstücken 186, 197, 198, 199, 292 sowie darüber hinaus für Teile der
Flurstücke 300 und 200, durch einen circa 30 m bis 40 m breiten
Bereich - gemessen vom bestehenden Baukörper des Staatenhauses - in nördlicher
und nordöstlicher Richtung bis zur westlichen Flurstücksgrenze 319, dort in
südlicher Richtung entlang bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Flucht des
den Rheinparkweg überbauenden Gebäudes (RTL-Parkhaus) und von dort weiter in
westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks
292 in Köln Deutz –Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz– aufzustellen mit
dem Ziel, unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. | |||||||
15.12.2011 Stadtentwicklungsausschuss | 10.5 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet in Gemarkung 054972, Flur 32, mit
den Flurstücken 186, 197, 198, 199, 292 sowie darüber hinaus für Teile der
Flurstücke 300 und 200, durch einen circa 30 m bis 40 m breiten
Bereich - gemessen vom bestehenden Baukörper des Staatenhauses - in nördlicher
und nordöstlicher Richtung bis zur westlichen Flurstücksgrenze 319, dort in
südlicher Richtung entlang bis zum Schnittpunkt mit der nördlichen Flucht des
den Rheinparkweg überbauenden Gebäudes (RTL-Parkhaus) und von dort weiter in
westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks
292 in Köln Deutz –Arbeitstitel: Staatenhaus in Köln-Deutz– aufzustellen mit
dem Ziel, unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |