Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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29.11.2011 Sportausschuss | 6.7 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse RM Kron stellt
heraus, dass die Antragsteller bereits für 2011 eine Regelung wie in 2012
wollen, sich jedoch auf einen Prüfauftrag beschränken, da es sich im Ergebnis
um eine finanzpolitische Frage handelt. RM Breite verweist darauf, dass ein
solches Aufeinanderzubewegen auch ein Vorbild für die Sporthochschule bei der
Frage der Hallengebühren sein sollte.
RM Kron
erläutert den zu Beginn der Sitzung verteilten interfraktionellen
Änderungsantrag und lässt nach einer kurzen Diskussion mit Wortbeiträgen von
Herrn Wasserfuhr, RM van Benthem, RM Breite und RM Uckermann über den
geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:
Geänderter Beschluss:Der Rat ermächtigt die Verwaltung ab dem Jahr 2012 die Kölner Sportvereine als Mieter von städtischen Sportanlagen oder Grundstücken von der Zahlungsverpflichtung für die Kosten der Straßenreinigung sowie der Entwässerung für die befestigten Flächen im Rahmen der bestehenden Mietverträge für die Überlassung von unbebauten Grundstücken oder städtischen Sportanlagen freizustellen. Die Befreiung der Vereine von der Zahlungsverpflichtung für die vorgenannten Kostenbereiche erfolgt haushaltsneutral, indem diese vorab von den zur Verteilung vorgesehenen Mitteln der Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe abgezogen werden. Darüber hinaus wird
die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es auch für das laufende Jahr 2011 eine
haushaltsneutrale Regelung gibt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
19.12.2011 Finanzausschuss | 12.18 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss gemäß Empfehlung des Sportausschusses: Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat ermächtigt die Verwaltung ab dem Jahr 2012 die Kölner Sportvereine als Mieter von städtischen Sportanlagen oder Grundstücken von der Zahlungsverpflichtung für die Kosten der Straßenreinigung sowie der Entwässerung für die befestigten Flächen im Rahmen der bestehenden Mietverträge für die Überlassung von unbebauten Grundstücken oder städtischen Sportanlagen freizustellen. Die Befreiung der Vereine von der Zahlungsverpflichtung für die vorgenannten Kostenbereiche erfolgt haushaltsneutral, indem diese vorab von den zur Verteilung vorgesehenen Mitteln der Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe abgezogen werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es auch für das laufende Jahr 2011 eine haushaltsneutrale Regelung gibt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
20.12.2011 Rat | 10.29 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss gemäß Empfehlungen des Sportausschusses aus
seiner Sitzung am 29.11.2011 und des Finanzausschusses aus seiner Sitzung am
19.12.2011: Der Rat ermächtigt die Verwaltung ab dem Jahr 2012 die Kölner Sportvereine als Mieter von städtischen Sportanlagen oder Grundstücken von der Zahlungsverpflichtung für die Kosten der Straßenreinigung sowie der Entwässerung für die befestigten Flächen im Rahmen der bestehenden Mietverträge für die Überlassung von unbebauten Grundstücken oder städtischen Sportanlagen freizustellen. Die Befreiung der Vereine von der Zahlungsverpflichtung für die vorgenannten Kostenbereiche erfolgt haushaltsneutral, indem diese vorab von den zur Verteilung vorgesehenen Mitteln der Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe abgezogen werden. Darüber hinaus wird die
Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es auch für das laufende Jahr 2011 eine
haushaltsneutrale Regelung gibt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |