BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
29.11.2011 Sportausschuss6.7öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

RM Kron stellt heraus, dass die Antragsteller bereits für 2011 eine Regelung wie in 2012 wollen, sich jedoch auf einen Prüfauftrag beschränken, da es sich im Ergebnis um eine finanzpolitische Frage handelt. RM Breite verweist darauf, dass ein solches Aufeinanderzubewegen auch ein Vorbild für die Sporthochschule bei der Frage der Hallengebühren sein sollte.

RM Kron erläutert den zu Beginn der Sitzung verteilten interfraktionellen Änderungsantrag und lässt nach einer kurzen Diskussion mit Wortbeiträgen von Herrn Wasserfuhr, RM van Benthem, RM Breite und RM Uckermann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Geänderter Beschluss:

Der Rat ermächtigt die Verwaltung ab dem Jahr 2012 die Kölner Sportvereine als Mieter von städtischen Sportanlagen oder Grundstücken von der Zahlungsverpflichtung für die Kosten der Straßenreinigung sowie der Entwässerung für die befestigten Flächen im Rahmen der bestehenden Mietverträge für die Überlassung von unbebauten Grundstücken oder städtischen Sportanlagen freizustellen. Die Befreiung der Vereine von der Zahlungsverpflichtung für die vorgenannten Kostenbereiche erfolgt haushaltsneutral, indem diese vorab von den zur Verteilung vorgesehenen Mitteln der Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe abgezogen werden.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es auch für das laufende Jahr 2011 eine haushaltsneutrale Regelung gibt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

19.12.2011 Finanzausschuss12.18öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss gemäß Empfehlung des Sportausschusses:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat ermächtigt die Verwaltung ab dem Jahr 2012 die Kölner Sportvereine als Mieter von städtischen Sportanlagen oder Grundstücken von der Zahlungsverpflichtung für die Kosten der Straßenreinigung sowie der Entwässerung für die befestigten Flächen im Rahmen der bestehenden Mietverträge für die Überlassung von unbebauten Grundstücken oder städtischen Sportanlagen freizustellen. Die Befreiung der Vereine von der Zahlungsverpflichtung für die vorgenannten Kostenbereiche erfolgt haushaltsneutral, indem diese vorab von den zur Verteilung vorgesehenen Mitteln der Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe abgezogen werden.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es auch für das laufende Jahr 2011 eine haushaltsneutrale Regelung gibt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

20.12.2011 Rat10.29öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss gemäß Empfehlungen des Sportausschusses aus seiner Sitzung am 29.11.2011 und des Finanzausschusses aus seiner Sitzung am 19.12.2011:

Der Rat ermächtigt die Verwaltung ab dem Jahr 2012 die Kölner Sportvereine als Mieter von städtischen Sportanlagen oder Grundstücken von der Zahlungsverpflichtung für die Kosten der Straßenreinigung sowie der Entwässerung für die befestigten Flächen im Rahmen der bestehenden Mietverträge für die Überlassung von unbebauten Grundstücken oder städtischen Sportanlagen freizustellen. Die Befreiung der Vereine von der Zahlungsverpflichtung für die vorgenannten Kostenbereiche erfolgt haushaltsneutral, indem diese vorab von den zur Verteilung vorgesehenen Mitteln der Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe abgezogen werden.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es auch für das laufende Jahr 2011 eine haushaltsneutrale Regelung gibt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.