BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
05.06.2012 Sportausschuss6.3öffentlich EntscheidungEntscheidungzurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Herr Dr. Bodenheimer hält die Vorlage teilweise für sehr undurchsichtig (u.a. bezogen auf die konkreten Kosten / Nebenkosten, die Beiträge des zweiten Vereins und die Größe der Halle) und bittet mit Blick auf das hohe Investment von 1,5 Millionen Euro um Information, welche konkrete Zahl sich hinter den 35 – 43 % Jugendlichen versteckt und fragt nach der Verhältnismäßigkeit. Herr Sanden führt aus, dass es sich um eine 860qm große Halle handelt, mit einer monatlichen Miete von 4018,63€ (ca. 4,65€ pro qm ohne Nebenkosten). Nach Information des Amtes für Wirtschaftsförderung liegt der durchschnittliche Mietpreis für Hallen im Bereich Mülheim bei 4-6 Euro. Für Büroanmietungen wären 10-13 Euro anzusetzen. Insoweit hält die Verwaltung die Konditionen für angemessen. Der Kölner Athleten Club hat 71 Mitglieder. Die Ringer des AC Mülheim haben 143 Mitglieder. Die Ringer des AC Mülheim zahlen die Folgekosten. Der Kölner Athleten Club kann es nur sehr begrenzt. Beide Vereine sind in der Schwerathletik zu Hause, sodass hier auch Synergieeffekte zu erwarten sind. Die Ringer haben gerade im Kinder- und Jugendbereich, auch in Kooperation mit anderen Partnern im Mülheim, Erfolge erzielt. Für das kommende Jahr sind Deutsche Ringermeisterschaften in Planung. RM Richter spricht der Sportverwaltung, die in vielen konstruktiven Gesprächen für die Vereine eine neue Heimat gesucht hat, seinen Dank aus und fragt nach, ob es vergleichbare Fälle eines finanziellen Mietbezuschussung in dieser Form gibt und ob Vergleichsangebote für das Investment eingeholt wurden. Herr Rüben fragt nach, ob es nicht mit Blick auf die geringen Mitgliederzahlen weitere Synergieeffekte für Mülheimer Vereine (z. B. Judokas) geben kann. Herr Sanden erklärt, dass es einen vergleichbaren Fall der Bezuschussung gibt (Mietzins für eine Zweifach-Sporthalle des Apostelgymnasiums von 250.000 Euro per anno, um 30-40 Stunden pro Woche für den Vereinssport zu sichern). Auf Nachfrage von RM van Benthem wird der hierzu existierende Ratsbeschluss von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Ein Vergleichsangebot für das aktuelle Investment wurde wegen hoher Zeitnot nicht eingeholt. Es handelt sich hier um ein Angebot des Vermieters. Die Prüfung von Synergieeffekten wird die Verwaltung gerne aufgreifen. Herr Sanden beantwortet noch weitere Fragestellungen von RM Köhler (temporäre Nutzung des Kölner-Athleten-Clubs in den Abelbauten / Kraftraumbetreiber / Initiative zum Hallenanmietung).

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Kron, RM Köhler, RM van Benthem und Herrn Rüben  wird deutlich, dass vor einer Entscheidung in der Sache noch ergänzender Klärungs- und Beratungsbedarf (CDU-Fraktion) besteht. Bis zur nächsten Sitzung sollen deshalb von der Verwaltung noch folgende Fragen schriftlich in Ergänzung der Vorlage geklärt werden:

 

-          welche Synergieeffekte können durch eine Nutzungsöffnung auch für weitere Vereine erzielt werden können, um das Kosten-Nutzungsverhältnis zu optimieren?

-          welche Transferzahlungen ergeben sich aus der Vermietung an kommerzielle Nutzer in den Abelbauten?

 

In der ergänzenden Stellungnahme sollen auch nochmals die in der heutigen Sitzung gemachten Erläuterungen der Verwaltung dargestellt werden.

 

Beschluss:

1.)

Der Sportausschuss erklärt sich mit der Gewährung eines Mietkostenzuschuss in Höhe von derzeit jährlich insgesamt 55.000,00 € zur Finanzierung der Mietkosten für die Sportvereine AC Mülheim und Kölner Athleten-Club einverstanden.

Im Hj. 2012 kann der Mietkostenzuschuss über nicht verbrauchte konsumtive Mittel Sport­pauschale aus Vorjahren finanziert werden. Ab dem Hj. 2013 ff sind Mittel i.H. von 55.000 € aus der Sportpauschale zusätzlich im konsumtiven Bereich zu veranschlagen, was gleichzeitig zu einer Reduzierung der investiven Mittel der Sportpauschale führt.

Der Mietvertrag über 20 Jahre, der zwischen den beiden Vereinen und dem Vermieter geschlossen wird, sieht eine jährliche Anpassung des Mietzinses an den Lebenshaltungskostenindex Deutschland (VPI) vor, der durch das statistische Bundesamt ermittelt wird.

 

Ferner erklärt sich der Sportausschuss mit der Gewährung eines gemeinsamen 100 %-igen Baukostenzuschusses in Höhe von insgesamt 453.152,00 € an den AC Mülheim e. V. und den Kölner Athletenclub e. V. zur Herrichtung der o. g. Mietsache in sportgerechte Mieträume zur dauerhaften Unterbringung einverstanden.

 

2.)

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer entsprechenden investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 453.152,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 11, Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen (Sportpauschale), Hj. 2012 zur Gewährung eines gemeinsamen 100 %-igen Baukostenzuschusses in Höhe von insgesamt 453.152,00  € an den AC Mülheim e. V. und an den Kölner Athletenclub e. V. zur Herrichtung der o. g. Mietsache in sportgerechte Mieträume zur dauerhaften Unterbringung.

 

Die Bestimmungen des § 82 GO NRW werden berücksichtigt, da es sich hier um die Verwendung zweckgebundener Einzahlungen der Sportpauschale handelt.

 


Abstimmungsergebnis:

zurückgestellt

11.06.2012 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)    
21.06.2012 Bezirksvertretung 5 (Nippes) öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)    
25.06.2012 Finanzausschuss öffentlich EntscheidungEntscheidung    
28.08.2012 Sportausschuss öffentlich EntscheidungEntscheidung    
13.09.2012 Bezirksvertretung 5 (Nippes)9.2.8öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Nippes lehnt die Vorlage wegen der damit verbundenen Kosten ab und bittet die Verwaltung stattdessen eine kostengünstige Alternative im Bezirks zur Verfügung zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

17.09.2012 Finanzausschuss7.1öffentlich EntscheidungEntscheidungzurückgestellt   
Beschluss: zurückgestellt
23.10.2012 Sportausschuss6.1öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

 

RM Kron erläutert kurz die bisherige Entwicklung in der Sache seit dem ersten Einbringen der Vorlage im Juni 2012 und schlägt für die SPD-Fraktion folgende Beschlussergänzung unter Ziffer 1 vor:

 

Unter Hinweis auf die Anlagen 2 und 3 der Beschlussvorlage werden die beiden Vereine im Rahmen des Bewilligungsbescheides verpflichtet, mit der Stadtverwaltung Nutzungsverträge mit interessierten Vereinen, Schulen, Jugendeinrichtungen und Kitas zur Mitnutzung der Halle auszuhandeln. Nach einem Jahr wird dem Sportausschuss eine detaillierte Nutzungsübersicht vorgelegt.

 

RM Köhler erklärt, dass die Beschlussergänzung mit der CDU-Fraktion abgestimmt wurde und begrüßt die von der Verwaltung vorgelegten ergänzenden Unterlagen. Gleichzeitig bittet er, zukünftig um einen sensibleren Umgang mit den Vereinen.

 

RM Richter führt aus, dass die Fraktion Bündnis90/DieGrünen trotz des erkennbaren Bedarfs mit Blick auf das hohe Investment nach wie vor Probleme mit der Vorlage hat. Er weist auf eine Lösungsalternative hin, die er der Verwaltung im Anschluss an die Sitzung mit der Bitte um Prüfung übergeben wird und die der Niederschrift als Anlage beigefügt werden soll. Im Ergebnis kann die Vorlage insofern heute nicht mitgetragen werden. Bei Prüfung des Alternativangebotes wäre ein Entscheidung im Finanzausschuss denkbar.

 

RM Breite schließt sich der Meinung von RM Richter an und würde ein Verschieben der Entscheidung in den Finanzausschuss unterstützen. Den Beschlussansatz von SPD und CDU trägt die FDP-Fraktion nicht mit.

 

RM Uckermann stellt für die Fraktion pro Köln in Frage, ob die Maßnahme mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage aufgrund der Freiwilligkeit der Maßnahme überhaupt noch vom Finanzausschuss beschlossen werden kann und schlägt vielmehr eine Sponsoringlösung mit Stadtsparkasse und GEW-Rheinenergie vor.

 

Frau Dr. Klein sieht es positiv, dass die Vorlage in dieser ergänzten Form präsentiert werden kann, um beiden Vereinen eine gute Perspektive bieten zu können. Das von RM Richter angeführte Alternativangebot ist der Sportverwaltung bisher nicht bekannt. Die Vorlage wurde von der Finanzverwaltung mitgezeichnet. Insoweit sieht Frau Dr. Klein auch keine Schwierigkeit hinsichtlich der Beratung im Finanzausschuss.

 

Anschließend lässt RM Kron über den geänderten Beschluss abstimmen:

 

Geänderter Beschluss:

1.)

Der Sportausschuss erklärt sich mit der Gewährung eines Mietkostenzuschuss in Höhe von derzeit jährlich insgesamt 55.000,00 € zur Finanzierung der Mietkosten für die Sportvereine AC Mülheim und Kölner Athleten-Club einverstanden.

Im Hj. 2012 kann der Mietkostenzuschuss über nicht verbrauchte konsumtive Mittel Sport­pauschale aus Vorjahren finanziert werden. Ab dem Hj. 2013 ff sind Mittel i.H. von 55.000 € aus der Sportpauschale zusätzlich im konsumtiven Bereich zu veranschlagen, was gleichzeitig zu einer Reduzierung der investiven Mittel der Sportpauschale führt.

Der Mietvertrag über 20 Jahre, der zwischen den beiden Vereinen und dem Vermieter geschlossen wird, sieht eine jährliche Anpassung des Mietzinses an den Lebenshaltungskostenindex Deutschland (VPI) vor, der durch das statistische Bundesamt ermittelt wird.

 

Ferner erklärt sich der Sportausschuss mit der Gewährung eines gemeinsamen 100 %-igen Baukostenzuschusses in Höhe von insgesamt 453.152,00 € an den AC Mülheim e. V. und den Kölner Athletenclub e. V. zur Herrichtung der o. g. Mietsache in sportgerechte Mieträume zur dauerhaften Unterbringung einverstanden.

 

Unter Hinweis auf die Anlagen 2 und 3 der Beschlussvorlage werden die beiden Vereine im Rahmen des Bewilligungsbescheides verpflichtet, mit der Stadtverwaltung Nutzungsverträge mit interessierten Vereinen, Schulen, Jugendeinrichtungen und Kitas zur Mitnutzung der Halle auszuhandeln. Nach einem Jahr wird dem Sportausschuss eine detaillierte Nutzungsübersicht vorgelegt.

 

2.)

Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer entsprechenden investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 453.152,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 11, Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen (Sportpauschale), Hj. 2012 zur Gewährung eines gemeinsamen 100 %-igen Baukostenzuschusses in Höhe von insgesamt 453.152,00  € an den AC Mülheim e. V. und an den Kölner Athletenclub e. V. zur Herrichtung der o. g. Mietsache in sportgerechte Mieträume zur dauerhaften Unterbringung.

 

Die Bestimmungen des § 82 GO NRW werden berücksichtigt, da es sich hier um die Verwendung zweckgebundener Einzahlungen der Sportpauschale handelt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, SPD und pro Köln gegen FDP und bei Enthaltung Bündnis90/DieGrünen zugestimmt

12.11.2012 Finanzausschuss7.1öffentlich EntscheidungEntscheidungzur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen  
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Vorlage wird zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung verwiesen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt