BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
25.06.2012 Finanzausschuss12.28öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten beabsichtigten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

28.06.2012 Rat10.27öffentlich EntscheidungEntscheidungzurückgestellt   
Beschluss: zurückgestellt
17.09.2012 Finanzausschuss12.5öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten beabsichtigten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

20.09.2012 Rat10.3öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten beabsichtigten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.