Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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25.06.2012 Finanzausschuss | 12.28 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten beabsichtigten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt | |||||||
28.06.2012 Rat | 10.27 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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17.09.2012 Finanzausschuss | 12.5 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen: Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten beabsichtigten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt | |||||||
20.09.2012 Rat | 10.3 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten beabsichtigten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |