BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
03.12.2012 Ausschuss Schule und Weiterbildung5.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1.      „Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Einführung des offenen Ganztags (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der gem. Beschluss vom 28.06.2012 neu zu errichtenden Grundschule am Standort Mommsenstr. 5-11, 50935 Köln-Sülz, zum Schuljahr 2013/2014, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung der außerunterrichtlichen Angebote bereit gestellt werden und die Schulkonferenz sich für den offenen Ganztag ausspricht.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an den Träger, vorbehaltlich der Gewährung von Landeszuschüssen, im Rahmen des am 28.06.2012 beschlossenen gesamtstädtischen Kontingents von 24.000 Plätzen bereit zu stellen.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

11.12.2012 Jugendhilfeausschuss8.2öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

1.      Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Einführung des offenen Ganztags (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der gem. Beschluss vom 28.06.2012 neu zu errichtenden Grundschule am Standort Mommsenstr. 5-11, 50935 Köln-Sülz, zum Schuljahr 2013/2014, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung der außerunterrichtlichen Angebote bereit gestellt werden und die Schulkonferenz sich für den offenen Ganztag ausspricht.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an den Träger, vorbehaltlich der Gewährung von Landeszuschüssen, im Rahmen des am 28.06.2012 beschlossenen gesamtstädtischen Kontingents von 24.000 Plätzen bereit zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

18.12.2012 Rat11.27öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Einführung des offenen Ganztags (§ 9 Abs. 3 SchulG) an der gem. Beschluss vom 28.06.2012 neu zu errichtenden Grundschule am Standort Mommsenstr. 5-11, 50935 Köln-Sülz, zum Schuljahr 2013/2014, mit der Maßgabe, dass die Landesmittel zur Förderung der außerunterrichtlichen Angebote bereit gestellt werden und die Schulkonferenz sich für den offenen Ganztag ausspricht.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung der Zuwendungen an den Träger, vorbehaltlich der Gewährung von Landeszuschüssen, im Rahmen des am 28.06.2012 beschlossenen gesamtstädtischen Kontingents von 24.000 Plätzen bereit zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.