Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
11.12.2012 Jugendhilfeausschuss | 6.4 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt, die im Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – einmale Liquiditätshilfen für anerkannte Träger der Kinder- und Jugendarbeit - wie in der Anlage 1 dargestellt, zu gewähren. Die einmaligen Liquiditätsmittel in Höhe von 230.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. Anmerkung: Die Anlage 1 liegt
der Niederschrift nicht nochmals bei. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von AWO Köln, SkF
Köln und SJD Die Falken einstimmig zugestimmt. | |||||||
17.12.2012 Finanzausschuss | 7.10 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt, die im Haushaltsjahr 2012 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – einmale Liquiditätshilfen für anerkannte Träger der Kinder- und Jugendarbeit - wie in der Anlage 1 dargestellt, zu gewähren. Die einmaligen Liquiditätsmittel in Höhe von 230.000 € stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |