Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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28.05.2013 Ausschuss Kunst und Kultur | 7.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Die Angelegenheit
wurde von der Verwaltung zurückgezogen. | |||||||
01.07.2013 Ausschuss Kunst und Kultur | 7.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: Der Rat ist damit einverstanden, dass die Comedia Colonia Theater gGmbH zur Deckung der Honorarkosten für rechtliche Beratung und mögliche Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Prüfung und Abwicklung strittiger Baurechnungen bei der Städtebauförderungsmaßnahme KinderKulturHaus einen Zuschuss bis max. 30.000 € erhält. Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage von Rechnungen der beauftragten Anwaltskanzleien. Deckung steht im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Hj. 2013 zur Verfügung. Im Übrigen ist für die Sitzung des
Finanzausschusses eine Übersicht über die derzeitige Inanspruchnahme des durch
den Hauptausschuss am 07.06.2010 beschlossenen Investitionszuschusses
von max. 800.000 € vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
17.06.2013 Finanzausschuss | 12.4 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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15.07.2013 Finanzausschuss | 12.3 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | |||
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse Beschluss: ohne Votum in den Rat verwiesen | |||||||
18.07.2013 Rat | 10.2 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Rat ist damit einverstanden, dass die Comedia Colonia Theater gGmbH zur Deckung der Honorarkosten für rechtliche Beratung und mögliche Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Prüfung und Abwicklung strittiger Baurechnungen bei der Städtebauförderungsmaßnahme KinderKulturHaus einen Zuschuss bis max. 30.000 € erhält. Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage von Rechnungen der beauftragten Anwaltskanzleien. Deckung steht im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Hj. 2013 zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt. |