BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
28.05.2013 Ausschuss Kunst und Kultur7.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)zurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Die Angelegenheit wurde von der Verwaltung zurückgezogen.

 

01.07.2013 Ausschuss Kunst und Kultur7.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)geändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

Der Rat ist damit einverstanden, dass die Comedia Colonia Theater gGmbH zur Deckung der Honorarkosten für rechtliche Beratung und mögliche Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Prüfung und Abwicklung strittiger Baurechnungen bei der Städtebauförderungsmaßnahme KinderKulturHaus einen Zuschuss bis max. 30.000 € erhält. Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage von Rechnungen der beauftragten Anwaltskanzleien.

 

Deckung steht im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Hj. 2013 zur Verfügung.

 

Im Übrigen ist für die Sitzung des Finanzausschusses eine Übersicht über die derzeitige Inanspruchnahme des durch den Hauptausschuss am 07.06.2010 beschlossenen Investitionszuschusses von max. 800.000 € vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

17.06.2013 Finanzausschuss12.4öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)zurückgestellt   
Beschluss: zurückgestellt
15.07.2013 Finanzausschuss12.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

ohne Votum in den Rat verwiesen

18.07.2013 Rat10.2öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat ist damit einverstanden, dass die Comedia Colonia Theater gGmbH zur Deckung der Honorarkosten für rechtliche Beratung und mögliche Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Prüfung und Abwicklung strittiger Baurechnungen bei der Städtebauförderungsmaßnahme KinderKulturHaus einen Zuschuss bis max. 30.000 € erhält. Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage von Rechnungen der beauftragten Anwaltskanzleien.

 

Deckung steht im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Hj. 2013 zur Verfügung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln zugestimmt.