BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
22.04.2013 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales10.7öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verweist die Beratung der Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

25.04.2013 Stadtentwicklungsausschuss6.4öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

  1. Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

 

  1. Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln.

 

25.04.2013 Wirtschaftsausschuss14.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

  1. Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

 

  1. Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der Fraktion pro Köln mehrheitlich zugestimmt.

25.04.2013 Bezirksvertretung 8 (Kalk)8.2.5öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.

 

2.      Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

 

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

 

4.      Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

29.04.2013 Finanzausschuss12.9öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

 

  1. Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

30.04.2013 Rat6.1.1öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

  1. Der Rat nimmt den Antrag auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) Kalker Hauptstraße (Anlage 1 und 1.1) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW, Anlage 2) zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach Beteiligung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Projektgebiet gemäß § 3 Abs. 2 ISGG NRW im Falle einer Widerspruchsquote von weniger als 25 % und nach dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 4 ISGG NRW den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in der Fassung der Anlage 3 abzuschließen.

 

  1. Der Rat nimmt den Entwurf einer Satzung zur Festlegung des Gebietes für die Immobilien- und Standortgemeinschaft „IG Kalker Hauptstraße Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ und zur Erhebung von Abgaben nach dem ISGG NRW (Anlage 4) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages die Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:

Ratsmitglied Koke verlässt die Sitzung nach diesem Punkt endgültig.