BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
01.07.2013 Ausschuss Schule und Weiterbildung4.4öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Auflösung der Nordparkschule, Förderschule Lernen Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes zum 31.07.2014.

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines Teilstandortes der Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker Straße 20-22, 50825 Köln Ehrenfeld am Standort Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes ab dem 01.08.2014.

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die unbefristete, kommunale Stelle Schulsozialarbeit der Nordpark-Schule, Förderschule Lernen Kretzerstraße, für die Zeit des geplanten Überganges, in der die Förderschulkinder der Stufen 1-6 zunächst weiterhin im Teilstandort Kretzerstraße beschult werden sollen, zu belassen.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

11.07.2013 Bezirksvertretung 5 (Nippes)9.2.4öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Auflösung der Nordparkschule, Förderschule Lernen Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes zum 31.07.2014.

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines Teilstandortes der Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker Straße 20-22, 50825 Köln Ehrenfeld am Standort Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes ab dem 01.08.2014.

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die unbefristete, kommunale Stelle Schulsozialarbeit der Nordpark-Schule, Förderschule Lernen Kretzerstraße, für die Zeit des geplanten Überganges, in der die Förderschulkinder der Stufen 1-6 zunächst weiterhin im Teilstandort Kretzerstraße beschult werden sollen, zu belassen.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.“

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

15.07.2013 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)10.2öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Auflösung der Nordparkschule, Förderschule Lernen Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes zum 31.07.2014.

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines Teilstandortes der Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker Straße 20-22, 50825 Köln Ehrenfeld am Standort Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes ab dem 01.08.2014.

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die unbefristete, kommunale Stelle Schulsozialarbeit der Nordpark-Schule, Förderschule Lernen Kretzerstraße, für die Zeit des geplanten Überganges, in der die Förderschulkinder der Stufen 1-6 zunächst weiterhin im Teilstandort Kretzerstraße beschult werden sollen, zu belassen.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage der Verwaltung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.

18.07.2013 Rat10.16öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Auflösung der Nordparkschule, Förderschule Lernen Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes zum 31.07.2014.

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die Bildung eines Teilstandortes der Wilhelm-Leyendecker-Schule, Förderschule Lernen Leyendecker Straße 20-22, 50825 Köln Ehrenfeld am Standort Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes ab dem 01.08.2014.

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die unbefristete, kommunale Stelle Schulsozialarbeit der Nordpark-Schule, Förderschule Lernen Kretzerstraße, für die Zeit des geplanten Überganges, in der die Förderschulkinder der Stufen 1-6 zunächst weiterhin im Teilstandort Kretzerstraße beschult werden sollen, zu belassen.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.