BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
12.09.2013 Bezirksvertretung 8 (Kalk)8.2.2öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan 69450/08 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen nördlich Kalker Hauptstraße, im Westen begrenzt durch die Gleisanlagen, im Norden entlang der Wipperfürther Straße und im Osten begrenzt mit Versprüngen durch die Vietorstraße, entlang der Peter-Stühlen-Straße über die Vorsterstraße und wieder entlang der Vietorstraße (siehe Übersichtsplan, Anlage 1) —Arbeitstitel: Ehemaliges CFK-Gelände in Köln-Kalk— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2 141) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

26.09.2013 Stadtentwicklungsausschuss15.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan 69450/08 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen nördlich Kalker Hauptstraße, im Westen begrenzt durch die Gleisanlagen, im Norden entlang der Wipperfürther Straße und im Osten begrenzt mit Versprüngen durch die Vietorstraße, entlang der Peter-Stühlen-Straße über die Vorsterstraße und wieder entlang der Vietorstraße (siehe Übersichtsplan, Anlage 1) —Arbeitstitel: Ehemaliges CFK-Gelände in Köln-Kalk— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2 141) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

01.10.2013 Rat12.11öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan 69450/08 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen nördlich Kalker Hauptstraße, im Westen begrenzt durch die Gleisanlagen, im Norden entlang der Wipperfürther Straße und im Osten begrenzt mit Versprüngen durch die Vietorstraße, entlang der Peter-Stühlen-Straße über die Vorsterstraße und wieder entlang der Vietorstraße (siehe Übersichtsplan, Anlage 1) —Arbeitstitel: Ehemaliges CFK-Gelände in Köln-Kalk— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2 141) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.