Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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24.03.2014 Ausschuss Schule und Weiterbildung | 4.6 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ||||
31.03.2014 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales | 10.9 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales empfiehlt
dem Rat, wie in der Fassung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom
24.03.2014 zu beschließen: Der
Rat beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier
Sportübungseinheiten für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine
städtische Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der
Sekundarstufe II auf dem Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach 1. ENEV 2014 Standard mit Gesamtkosten
(exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) in
Höhe von brutto ca. 91,41 Mio. EUR Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. 2. Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen
Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände,
und zwar an den Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der
Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/16) und Paul-Humburg-Straße
(schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19),
jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach
dem Umzug der beiden Schulen werden die Raumkapazitäten an den
Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung
bei steigenden Schülerzahlen zugeführt. 3. Der Rat begrüßt das
Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu
errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen
im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven
Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern
unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen
eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur weiteren
Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren. Die
Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für Ehrenfelder
Kinder und Jugendliche. 4. Der Rat beschließt, dass
zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein Kooperationsvertrag zur
Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der
partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven
Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird. 5. Der Rat beschließt, dass
die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in Verbindung mit § 9 Abs. 1
SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt werden. 6. Der Rat der Stadt Köln
bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen, dass die
Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet. 7. Die Verwaltung wird
beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle kommunal
finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach Möglichkeit sollen
hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund schulorganisatorischer
Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt werden. 8. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2015 die Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in
der EG 5 TVöD für die neue Grundschule. Die jeweils für die Schuljahre
anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan
bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt. 9. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in
der EG 6 TVöD für die neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre
anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan
bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt. 10. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2022 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6
TVöD zuzüglich VG für das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der
Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022
zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten
sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 11. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und Sachkosten) für die
Errichtung und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am Standort
Mommsenstraße, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die Errichtung und
Inbetriebnahme der Gesamtschule am Standort Paul-Humburg-Str., frühestens ab
dem Haushaltsjahr 2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus
auf dem Grundstück Heliosgelände im Rahmen der inklusiven Universitätsschule,
frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung
im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der
Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils
herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und
Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird. 12. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen
Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Schulen zu stellen. 13. Die sofortige Vollziehung
dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im
öffentlichen Interesse angeordnet. 14. Der Rat bittet die
Verwaltung zu prüfen, ob unter den Bedingungen des neuen
Schuländerungsgesetzes, das den Schulversuch PRIMUS bis zum Schuljahr 2015/2016
verlängert, eine erneute Kontaktaufnahme mit dem NRW-Schulministerium
empfehlenswert ist mit dem Ziel das Konzept der Inklusiven Universitätsschule
im Rahmen eines Schulversuchs zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu starten. 15. Beim Kooperationsvertrag
mit der Universität ist auf eine der Bedeutung der Schule für die Universität
angemessene Beteiligung an den Investitions- und Mietkosten zu achten. 16. Bis zur Fertigstellung
sind Übergangsstandorte notwendig. Wir bitten die Verwaltung, diese Pläne
nochmals zu prüfen und einen aktualisierten Vorschlag zu unterbreiten. Ziel
muss es sein, anhand der gegebenen Rahmenbedingungen den bestmöglichen Standort
für den Interimsschulbetrieb zu finden. 17. Die Verwaltung soll
prüfen, den Realisierungszeitraum des Bauvorhabens zu straffen. 18. Im weiteren Verfahren
sind die aktuellen gesetzlichen Energiestandards anzuwenden. 19. Zudem spricht sich der
Rat bezüglich der Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und
Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) für einen Kostendeckel in Höhe der
prognostizierten 91,41 Mio. € aus.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion und pro Köln, zugestimmt. | |||||||
03.04.2014 Stadtentwicklungsausschuss | 6.7 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | mit Änderungen empfohlen | |||
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
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Beratungsergebnisse Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen: Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung im
Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 24.03.14) „1. Der Rat beschließt die Aufnahme der
Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten für eine 2-zügige
städtische Grundschule und eine städtische Gesamtschule mit 4 Zügen in der
Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück
Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach ENEV
2014 Standard mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und
Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 91,41 Mio.
EUR Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. 2. Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen
Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände,
und zwar an den Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der
Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/16) und Paul-Humburg-Straße
(schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19),
jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach
dem Umzug der beiden Schulen werden die Raumkapazitäten an den
Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen Nutzung zur
Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt. 3. Der Rat begrüßt das
Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu
errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen
im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven
Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern
unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen
eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur
weiteren Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren.
Die Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für
Ehrenfelder Kinder und Jugendliche. 4. Der Rat beschließt, dass
zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein Kooperationsvertrag zur
Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der
partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven
Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird. 5. Der Rat beschließt, dass
die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in Verbindung mit § 9 Abs. 1
SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt werden. 6. Der Rat der Stadt Köln
bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen, dass die
Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet. 7. Die Verwaltung wird
beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle kommunal
finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach Möglichkeit sollen
hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund
schulorganisatorischer Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt
werden. 8. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2015 die Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in
der EG 5 TVöD für die neue Grundschule. Die jeweils für die Schuljahre
anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan
bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt. 9. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in
der EG 6 TVöD für die neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre
anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan
bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt. 10. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2022 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6
TVöD zuzüglich VG für das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der
Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022
zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten
sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 11. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und Sachkosten) für die Errichtung
und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am Standort Mommsenstraße,
frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die Errichtung und Inbetriebnahme der
Gesamtschule am Standort Paul-Humburg-Str., frühestens ab dem Haushaltsjahr
2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück
Heliosgelände im Rahmen der inklusiven Universitätsschule, frühestens ab dem
Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt
verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden
Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung
erforderliche Priorität eingeräumt wird. 12. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen
Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Schulen zu stellen. 13. Die sofortige Vollziehung
dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im
öffentlichen Interesse angeordnet. 14. Der Rat bittet die
Verwaltung zu prüfen, ob unter den Bedingungen des neuen
Schuländerungsgesetzes, das den Schulversuch PRIMUS bis zum Schuljahr 2015/2016
verlängert, eine erneute Kontaktaufnahme mit dem NRW-Schulministerium
empfehlenswert ist mit dem Ziel das Konzept der Inklusiven Universitätsschule
im Rahmen eines Schulversuchs zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu starten. 15. Beim Kooperationsvertrag
mit der Universität ist auf eine der Bedeutung der Schule für die Universität
angemessene Beteiligung an den Investitions- und Mietkosten zu achten. 16. Bis zur Fertigstellung
sind Übergangsstandorte notwendig. Wir bitten die Verwaltung, diese Pläne
nochmals zu prüfen und einen aktualisierten Vorschlag zu unterbreiten. Ziel
muss es sein, anhand der gegebenen Rahmenbedingungen den bestmöglichen Standort
für den Interimsschulbetrieb zu finden. 17. Die Verwaltung soll
prüfen, den Realisierungszeitraum des Bauvorhabens zu straffen. 18. Im weiteren Verfahren
sind die aktuellen gesetzlichen Energiestandards anzuwenden. 19. Zudem spricht sich der
Rat bezüglich der Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und
Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) für einen Kostendeckel in Höhe der
prognostizierten 91,41 Mio. € aus.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU-Fraktion und die
FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion pro Köln. | |||||||
07.04.2014 Finanzausschuss | 12.18 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss gemäß
Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung: Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: „1. Der Rat beschließt die Aufnahme der
Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten für eine 2-zügige
städtische Grundschule und eine städtische Gesamtschule mit 4 Zügen in der
Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück
Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach ENEV
2014 Standard mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und
Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 91,41 Mio.
EUR Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. 2. Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen
Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände,
und zwar an den Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der
Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/16) und Paul-Humburg-Straße
(schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19),
jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach
dem Umzug der beiden Schulen werden die Raumkapazitäten an den
Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen Nutzung zur
Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt. 3. Der Rat begrüßt das
Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu
errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen
im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven
Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern
unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen
eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur
weiteren Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren.
Die Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für
Ehrenfelder Kinder und Jugendliche. 4. Der Rat beschließt, dass
zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein Kooperationsvertrag zur
Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der
partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven
Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird. 5. Der Rat beschließt, dass
die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in Verbindung mit § 9 Abs. 1
SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt werden. 6. Der Rat der Stadt Köln
bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen, dass die
Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet. 7. Die Verwaltung wird
beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle kommunal
finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach Möglichkeit sollen
hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund
schulorganisatorischer Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt
werden. 8. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2015 die Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in
der EG 5 TVöD für die neue Grundschule. Die jeweils für die Schuljahre
anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan
bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung
gestellt. 9. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in
der EG 6 TVöD für die neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre
anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan
bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen
Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern
Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 10. Der Rat beschließt zum
Stellenplan 2022 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6
TVöD zuzüglich VG für das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der
Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022
zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten
sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 11. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und Sachkosten) für die
Errichtung und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am Standort
Mommsenstraße, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die Errichtung und
Inbetriebnahme der Gesamtschule am Standort Paul-Humburg-Str., frühestens ab
dem Haushaltsjahr 2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus
auf dem Grundstück Heliosgelände im Rahmen der inklusiven Universitätsschule,
frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung
im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der
Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils
herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und
Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird. 12. Der Rat beauftragt die
Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen
Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Schulen zu stellen. 13. Die sofortige Vollziehung
dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im
öffentlichen Interesse angeordnet. 14. Der Rat bittet die
Verwaltung zu prüfen, ob unter den Bedingungen des neuen
Schuländerungsgesetzes, das den Schulversuch PRIMUS bis zum Schuljahr 2015/2016
verlängert, eine erneute Kontaktaufnahme mit dem NRW-Schulministerium
empfehlenswert ist mit dem Ziel das Konzept der Inklusiven Universitätsschule
im Rahmen eines Schulversuchs zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu starten. 15. Beim Kooperationsvertrag
mit der Universität ist auf eine der Bedeutung der Schule für die Universität
angemessene Beteiligung an den Investitions- und Mietkosten zu achten. 16. Bis zur Fertigstellung
sind Übergangsstandorte notwendig. Wir bitten die Verwaltung, diese Pläne
nochmals zu prüfen und einen aktualisierten Vorschlag zu unterbreiten. Ziel
muss es sein, anhand der gegebenen Rahmenbedingungen den bestmöglichen Standort
für den Interimsschulbetrieb zu finden. 17. Die Verwaltung soll
prüfen, den Realisierungszeitraum des Bauvorhabens zu straffen. 18. Im weiteren Verfahren
sind die aktuellen gesetzlichen Energiestandards anzuwenden. 19. Zudem spricht sich der
Rat bezüglich der Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und
Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) für einen Kostendeckel in Höhe der
prognostizierten 91,41 Mio. € aus.“ Abstimmungsergebnis: mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP bei Enthaltung der Fraktion pro Köln – zugestimmt | |||||||
07.04.2014 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 9.2.6 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Die Bezirksvertretung
fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung
Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine städtische Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach ENEV 2014 Standard mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 91,41 Mio. EUR Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Sollten sich im weiteren Planungsverlauf deutliche Kostensteigerungen ergeben, ist ein erneuter Beschluss erforderlich. 2. Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände, und zwar an den Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/16) und Paul-Humburg-Straße (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19), jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen werden die Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt. 3. Der Rat begrüßt das Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur weiteren Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren. Die Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für Ehrenfelder Kinder und Jugendliche. 4. Der Rat beschließt, dass zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein Kooperationsvertrag zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird. 5. Der Rat beschließt, dass die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt werden. 6. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen, dass die Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet. 7. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle kommunal finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach Möglichkeit sollen hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt werden. 8.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2015 die
Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für die
neue Grundschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile
werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte
der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch
nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 9.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die
Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die
neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile
werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte
der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch
nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 10.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die
Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zuzüglich VG für
das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue
Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der
notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden
verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt. 11. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und Sachkosten) für die Errichtung und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am Standort Mommsenstraße, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Standort Paul-Humburg-Str., frühestens ab dem Haushaltsjahr 2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Heliosgelände im Rahmen der inklusiven Universitätsschule, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird. 12. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Schulen zu stellen. 13. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt. | |||||||
07.04.2014 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 10.3 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90
die Grünen unter Berücksichtigung des Beschlusses der BV-4 vom10.03.2014 zu TOP
8.2 (AN/0311/2014) 1.
Der Rat
beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten
für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine städtische Gesamtschule mit 4
Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem
Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach ENEV 2014 Standard
mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl.
Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 91,41 Mio. EUR Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten
tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk
Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat
beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung
aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der
beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule
und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten
Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung
von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte
Abweichungen sind zulässig. Sollten sich im weiteren Planungsverlauf deutliche
Kostensteigerungen ergeben, ist ein erneuter Beschluss erforderlich. 2.
Der Rat
beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen Schulen bis zum Umzug in das
neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände, und zwar an den Standorten
Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der Grundschule aufbauend zum
Schuljahr 2015/16) und Paul-Humburg-Straße (schulrechtliche Errichtung der
Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19), jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen
werden die Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten
schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt. „2. Der Rat beschließt ferner einen
zeitnahen Stadt der neuen Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete
Schulgebäude auf dem Heliosgelände, und zwar an den Standorten Mommsenstraße
(schulrechtliche Errichtung der Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/2016)
und Overbeckstraße (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum
Schuljahr 2018/2019), jeweils gemäß §§ 81 Ans. 2 und 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen werden die
Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen
Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt.“ 3.
Der Rat
begrüßt das Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu
errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen
im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven
Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern
unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen
eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur
weiteren Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren.
Die Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für
Ehrenfelder Kinder und Jugendliche. 4.
Der Rat
beschließt, dass zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein
Kooperationsvertrag zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im
Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven
Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird. 5.
Der Rat
beschließt, dass die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt werden. 6.
Der Rat
der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen,
dass die Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet. 7.
Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle
kommunal finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach
Möglichkeit sollen hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund
schulorganisatorischer Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt
werden. 8.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2015 die
Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für die
neue Grundschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile
werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte
der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch
nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 9.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die
Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die
neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile
werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte
der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch
nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 10.
Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die
Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zuzüglich VG für
das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue
Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der
notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden
verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt. 11.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und
Sachkosten) für die Errichtung und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am
Standort Mommsenstraße, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die
Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule am Standort Paul-Humburg-Str.,
frühestens ab dem Haushaltsjahr 2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme
des Neubaus auf dem Grundstück Heliosgelände im Rahmen der inklusiven
Universitätsschule, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen
in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben,
bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen
unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße
Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird. 12.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der
Schulen zu stellen. 13.
Die
sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 14.
Der Rat beschließt die Anmeldung der Schulen
zum PRIMUS-Schulversuch des Landes NRW.“ Alternative 1: ·
Beschlusspunkt
1 wird wie folgt gefasst: 1.
Der Rat
beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier Sportübungseinheiten
für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine städtische Gesamtschule mit 4
Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekundarstufe II auf dem
Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach Passivhaus-Standard
mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl.
Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 93,95 Mio. EUR Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten
tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk
Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat
beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Planung und Kostenermittlung
aufzunehmen und voranzutreiben. Der baulichen Planung ist das in der
beigefügten Raumliste enthaltene Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule
und eine vierzügige Gesamtschule unter Berücksichtigung der dargestellten
Raumbedarfe für eine universitäre Praxisausbildung
von Lehramtsstudentinnen und -studenten zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte
Abweichungen sind zulässig. Sollten sich im weiteren Planungsverlauf deutliche
Kostensteigerungen ergeben, ist ein erneuter Beschluss erforderlich. ·
Die Beschlusspunkte
2 bis 13 bleiben unverändert. Abstimmungsergebnis: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage zu den Punkten 2 und 14 der Verwaltung mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die LINKE zu, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP und pro Köln. | |||||||
07.04.2014 Bezirksvertretung 5 (Nippes) | 1 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Die Bezirksvertretung
Nippes erweitert die Beschlussvorlage der Verwaltung und bittet den Rat wie
folgt zu entscheiden: 1. Der
Rat beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier
Sportübungseinheiten für eine 2-zügige städtische Grundschule und eine
städtische Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der
Sekundarstufe II auf dem Grundstück Heliosgelände in Köln-Ehrenfeld nach EnEV
2014 Standard mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen,
inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 91,41 Mio. EUR. 2. Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen Start der neuen Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf dem Heliosgelände, und zwar an den Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche Errichtung der Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/16) und an einem weiteren Standort außerhalb von Longerich (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum Schuljahr 2018/19), jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen werden die Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt. 3. Der Rat begrüßt das Rahmenkonzept „Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu errichtenden Schulen in städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen im Rahmen des innovativen pädagogischen Konzeptes der Inklusiven Universitätsschule eng zusammenarbeiten und den Schülerinnen und Schülern unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft gerechte Bildungschancen eröffnen. Die Schulen sollen gleichzeitig als universitäre Praxisschulen zur weiteren Verbesserung der Lehramtsausbildung der Universität zu Köln fungieren. Die Schulen sollen offene Schulen im Stadtteil sein, insbesondere für Ehrenfelder Kinder und Jugendliche. 4. Der Rat beschließt, dass zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln ein Kooperationsvertrag zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven Universitätsschule Köln (IUS)“ geschlossen wird. 5. Der Rat beschließt, dass die beiden Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als gebundene Ganztagsschulen geführt werden. 6. Der Rat der Stadt Köln bittet die Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen, dass die Grundschule jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet. 7. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an den neuen Schulen je eine Stelle kommunal finanzierte Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Nach Möglichkeit sollen hierfür bestehende Schulsozialarbeiterstellen, die aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen an anderen Schulen frei werden, genutzt werden. 8. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2015 die Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für die neue Grundschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2015 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 9. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 10. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zuzüglich VG für das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 11. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel (Personal- und Sachkosten) für die Errichtung und Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am Standort Mommsenstraße, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2015, für die Errichtung und Inbetriebnahme der Gesamtschule an einem weiteren Standort außerhalb von Longerich, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2018 und für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neubaus auf dem Grundstück Heliosgelände im Rahmen der inklusiven Universitätsschule, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2022 gemäß den Ausführungen in der Begründung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Der Rat der Stadt Köln erklärt verbindlich, dass den Maßnahmen unter den jeweils herrschenden Haushaltsbedingungen die für ihre ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung erforderliche Priorität eingeräumt wird. 12. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Schulen zu stellen. 13. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 14. Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob unter den Bedingungen des neuen Schuländerungsgesetzes, das den Schulversuch PRIMUS bis zum Schuljahr 2015/2016 verlängert, eine erneute Kontaktaufnahme mit dem NRW-Schulministerium empfehlenswert ist mit dem Ziel das Konzept der Inklusiven Universitätsschule im Rahmen eines Schulversuchs zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu starten. Mögliche Konditionen sowie Vor- und Nachteile einer solchen Beteiligung sind dem Fachausschuss vorzustellen. 15. Beim
Kooperationsvertrag mit der Universität ist auf eine der Bedeutung der Schule
für die Universität angemessene Beteiligung an den Investitions- und Mietkosten
zu achten. 16. Bis
zur Fertigstellung sind Übergangsstandorte notwendig. Wir bitten die
Verwaltung, diese Pläne nochmals zu prüfen und einen aktualisierten Vorschlag
zu unterbreiten. Ziel muss es sein, anhand der gegebenen Rahmenbedingungen den
bestmöglichen Standort für den Interimsschulbetrieb zu finden. Sofern die
Prüfung ergibt, dass ein Standort im Stadtbezirk Nippes in Frage kommt, ist die
Bezirksvertretung Nippes erneut zu beteiligen. 17. Die
Verwaltung soll prüfen, den Realisierungszeitraum des Bauvorhabens zu straffen. 18. Im
weiteren Verfahren sind die aktuellen gesetzlichen Energiestandards anzuwenden. 19. Zudem
spricht sich der Rat bezüglich der Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und
Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) für einen Kostendeckel in Höhe der
prognostizierten 91,41 Mio. € aus.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. | |||||||
08.04.2014 Rat | 10.44 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses Schule und
Weiterbildung aus seiner Sitzung am 24.03.2014: 1. Der
Rat beschließt die Aufnahme der Planung eines Neubaus mit vier EnEV
2014 Standard mit Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und
Vorfinanzierungszinsen, inkl. Einrichtung) in Höhe von brutto ca. 91,41 Mio.
EUR Die neu entstehenden Schulraumkapazitäten
tragen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Schülerplätzen im Stadtbezirk
Ehrenfeld und in Köln angesichts stark steigender Schülerzahlen bei. Der Rat beauftragt die Verwaltung
unverzüglich die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Der baulichen Planung ist das in der beigefügten Raumliste enthaltene
Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule
unter Berücksichtigung der dargestellten Raumbedarfe für eine universitäre
Praxisausbildung von Lehramtsstudentinnen und 2. Der Rat beschließt ferner einen zeitnahen
Start der neuen Schulen bis zum Umzug in das neu errichtete Schulgebäude auf
dem Heliosgelände, und zwar an den Standorten Mommsenstraße (schulrechtliche
Errichtung der Grundschule aufbauend zum Schuljahr 2015/16) und
Paul-Humburg-Straße (schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule aufbauend zum
Schuljahr 2018/19), jeweils gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen (SchulG). Nach dem Umzug der beiden Schulen werden die
Raumkapazitäten an den Interimsstandorten einer anderen adäquaten schulischen
Nutzung zur Bedarfsdeckung bei steigenden Schülerzahlen zugeführt. 3. Der Rat begrüßt das Rahmenkonzept
„Inklusive Universitätsschule Köln (IUS)“. Die neu zu errichtenden Schulen in
städtischer Trägerschaft auf dem Heliosgelände sollen im Rahmen des innovativen
pädagogischen Konzeptes der Inklusiven Universitätsschule eng zusammenarbeiten
und den Schülerinnen und Schülern 4. Der Rat beschließt, dass zwischen der
Stadt Köln und der Universität zu Köln ein Kooperationsvertrag zur Regelung der
gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen der partnerschaftlichen
Zusammenarbeit bei der Umsetzung der „Inklusiven Universitätsschule Köln (IUS)“
geschlossen wird. 5. Der Rat beschließt, dass die beiden
Schulen gemäß §§ 81 Abs. 2 und 3 SchulG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SchulG als
gebundene Ganztagsschulen geführt werden. 6. Der Rat der Stadt Köln bittet die
Schulkonferenz der neuen Grundschule zu beschließen, dass die Grundschule
jahrgangsübergreifenden Unterricht anbietet. 7. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
ob an den neuen Schulen je eine Stelle kommunal finanzierte Schulsozialarbeit
eingerichtet werden kann. 8. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2015
die Zusetzung einer insgesamt 0,51 Stelle Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für
die neue Grundschule. Die jeweils für 9. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2018
die Zusetzung einer insgesamt 1,50 Stelle Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für
die neue Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile
werden verwaltungsintern entsprechend zum Stellenplan bereitgestellt. Sollte
der Stellenplan 2018 zum Zeitpunkt der notwendigen Stelleneinrichtung noch
nicht in Kraft getreten sein, werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 10. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2022 die
Zusetzung einer 1,0 Stelle Schulhausmeister in der EG 6 TVöD zuzüglich VG für
das neue Schulgebäude mit der Option einer Anpassung der Bewertung, sofern neue
Erkenntnisse dies erfordern. Sollte der Stellenplan 2022 zum Zeitpunkt der
notwendigen Stelleneinrichtung noch nicht in Kraft getreten sein, werden
verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten
zur Verfügung gestellt. 11. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle
erforderlichen Finanzmittel (Personal- und Sachkosten) für die Errichtung und
Inbetriebnahme der 2-zügigen Grundschule am Standort Mommsenstraße, frühestens
ab dem Haushaltsjahr 2015, für die 12. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der
Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81
Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Schulen zu stellen. 13. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses
wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen
Interesse angeordnet. 14. Der Rat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob
unter den Bedingungen des neuen Schuländerungsgesetzes, das den Schulversuch
PRIMUS bis zum Schuljahr 2015/2016 verlängert, eine erneute Kontaktaufnahme mit
dem NRW-Schulministerium empfehlenswert ist mit dem Ziel das Konzept der
Inklusiven Universitätsschule im Rahmen eines Schulversuchs zu einem späteren
Zeitpunkt doch noch zu starten. 15. Beim Kooperationsvertrag mit der
Universität ist auf eine der Bedeutung der Schule für die Universität
angemessene Beteiligung an den Investitions- und 16. Bis zur Fertigstellung sind
Übergangsstandorte notwendig. Wir bitten die 17. Die Verwaltung soll prüfen, den
Realisierungszeitraum des Bauvorhabens zu straffen. 18. Im weiteren Verfahren sind die aktuellen
gesetzlichen Energiestandards 19. Zudem spricht sich der Rat bezüglich der
Gesamtkosten (exkl. Grunderwerbskosten und Vorfinanzierungszinsen, inkl.
Einrichtung) für einen Kostendeckel in Höhe der prognostizierten 91,41 Mio. €
aus. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) - zugestimmt. |