Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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27.03.2014 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln | 3.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Betriebsausschuss für den
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen: Der Rat stellt gemäß § 4 I b) der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2014 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest. Die Betriebsleitung wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 50,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von pro Köln. | |||||||
07.04.2014 Finanzausschuss | 12.34 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat stellt gemäß § 4 I b) der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2014 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest. Die Betriebsleitung wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 50,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt | |||||||
08.04.2014 Rat | 10.13 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 I b) der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2014 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest. Die Betriebsleitung wird ermächtigt zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 50,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |