Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | |||||||||||||
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20.01.2015 Verkehrsausschuss | 7.3 | öffentlich | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||||||||||||
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Beratungsergebnisse
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26.01.2015 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) | 10.2.7 | öffentlich | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Ende des öffentlichen Teils gez.
Mike Homann gez. Christoph
Schykowski gez. Roswitha Adolffs (Bezirksbürgermeister) (stellv. Bezirksbürgermeister) (Schriftführerin) | ||||||||||||||||||
26.01.2015 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) | 10.2.7 | öffentlich | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||||||||||||
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29.01.2015 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 11.7 | öffentlich | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||||||||||||
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29.01.2015 Bezirksvertretung 5 (Nippes) | 10.2.8 | öffentlich | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||||||||||||
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02.02.2015 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 11.3.3 | öffentlich | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||||||||||||
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02.02.2015 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 12.7 | öffentlich | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||||||||||||
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10.02.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 9.2.6 | öffentlich | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: In
einem ersten Schritt wurden die Bestandsdaten und die Bauwerksprüfberichte
ausgewertet. Eine Brücke und deren Rampen wurden als im Wesentlichen
barrierefrei eingestuft, wenn die Längsneigung kleiner bzw. gleich 6% ist, auch
wenn gegebenenfalls erforderliche Zwischenpodeste nicht vorhanden sind. Anschließend
wurden die Bauwerke bei denen die Längsneigung größer als 6% ist vor Ort
begutachtet und dabei überprüft, ob und unter welchen Bedingungen eine
Barrierefreiheit realisierbar wäre. Diese Ergebnisse sind in Form einer
Bilddokumentation mit Erläuterungen als Anlage 1 beigefügt. Als
Anlage 2 ist dieser Stellungnahme eine Liste mit allen städtischen Fuß-
und/oder Radwegbrücken beigefügt. Diese Liste ist nach Stadtbezirken geordnet
und beinhaltet neben der Bauwerksnummer und dem Bauwerksnamen Angaben, ob die
Neigung einer Brücke im Wesentlichen barrierefrei ist, die Dringlichkeit einer
Sanierung des Bauwerks gegeben ist und die Ersteinschätzung, ob eine
Barrierefreiheit herstellbar ist, sofern nicht bereits vorhanden. Die
Dringlichkeit einer Sanierung wird in den Ziffern 1 bis 3 bewertet. Basis für
diese Bewertung sind die aktuellen Bauwerksprüfberichte nach DIN 1076. Die
Ziffer 1 bedeutet hierbei, dass derzeit keine oder nur eine geringe Sanierung
erforderlich ist. Bei einer Bewertung mit der Ziffer 2 ist eine Sanierung
mittel- oder langfristig erforderlich. Bei der Bewertung mit der Ziffer 3 ist
eine Sanierung vordringlich erforderlich. Die Reihenfolge der Sanierungen wird
anhand dieser Einstufungen festgelegt. Die Bauwerke mit der Bewertung 3 werden
abhängig von den personellen Ressourcen als erstes saniert, anschließend
erfolgt die Sanierung der Bauwerke mit der Bewertung 2 usw. Es ist bei der
Bewertung zu beachten, dass sich die Einstufung auf Grund neuer Prüfberichte
jederzeit ändern kann. Bei
der Beurteilung, ob eine Barrierefreiheit baulich realisierbar ist, wurden
lediglich technische Aspekte berücksichtigt. Gestalterische Aspekte wurden bei
dieser ersten Beurteilung ausgeblendet. Die
Sanierung der Brücke Leichweg über die Militärringstraße wurde soeben
abgeschlossen. In Planung befinden sich die Sanierungsarbeiten für die Brücken
Am Tannenhof (Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven) und Berliner
Straße/Posadowskystraße. Unter
Abwägung der oben genannten Aspekte der Barrierefreiheit und des
Bauwerkszustandes sind die folgenden Bauwerke in den kommenden Jahren zu
sanieren: ·
Fußgängerbrücke
Zubringer A57 / Lukasstraße - Am Gleisdreieck ·
Fußgängerbrücke
Militärringstraße (Stadtwald) / Heinrich-Stevens-Weg, Marcel-Proust-Promenade ·
Fußgängerbrücke
Aachener Straße (Einkaufszentrum) ·
Fußgängerbrücke
Amsterdamer Straße / Eisstadion In
Anlage 3 ist eine Untersuchung des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik zu den
vorgenannten Bauwerken beigefügt. Dieser Untersuchung ist zu entnehmen, dass
aus Sicht des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik die beiden erstgenannten
Bauwerke entfallen könnten, da sich in unmittelbarer Nähe eine Alternative zur
Straßenquerung befindet. Lediglich an der Fußgängerbrücke Zubringer A57 /
Lukasstraße - Am Gleisdreieck wären kleinere Umbauarbeiten erforderlich. Aus
Sicht des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik können die beiden anderen
Bauwerke nicht entfallen, da in direkter Nähe keine alternativen
Querungsmöglichkeiten vorhanden sind. In
einem nächsten Schritt muss entschieden werden, wie mit den genannten Bauwerken
weiter verfahren werden soll. Anschließend muss geprüft werden, wie unter
Berücksichtigung der personellen Ressourcen eine zeitnahe und vergaberechtlich
einwandfreie Umsetzung erfolgen könnte. Dazu wird auch geprüft, ob eine
beschleunigte Umsetzung im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung
(Generalunternehmer) möglich ist. | ||||||||||||||||||
12.03.2015 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 10.2.5 | öffentlich | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||||||||||||
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12.03.2015 Bezirksvertretung 8 (Kalk) | 10.2.4 | öffentlich | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||||||||||||
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26.02.2015 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik | 5.4 | öffentlich | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||||||||||||
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