BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
21.10.2014 Bezirksvertretung 7 (Porz)9.2.12öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen  
Beschluss: Kenntnis genommen
Beratungsergebnisse

Das Bauvorhaben der GAG auf dem Grundstück Danziger Str. o. Nr. wird in zwei Bauabschnitten geplant. Für den 1. Bauabschnitt (östlicher Teilbereich) wurden mehrere Bauanträge zur Errichtung von einer Tiefgarage (1.486,14 m², 43 Stellplätze) in Verbindung mit insgesamt vier Wohngebäuden mittlerer Höhe mit insgesamt 70 Wohneinheiten (Gebäude 1.1, 2.1, 2.2 und 2.3) gestellt. Die heute in diesem Bereich vorhandene Bebauung soll durch die geplanten neuen Gebäude ersetzt werden. Zur Lage des Baugrundstücks siehe beigefügten Übersichtsplan, zur Lage der geplanten Baukörper auf dem Baugrundstück siehe beigefügten Lageplan. Zur weiteren Information zu diesem Bauvorhaben sind folgende Bauvorlagen beigefügt: Grundriss Tiefgarage, Schnitte und Ansichten der Gebäude, Freianlagenplan.

 

Es handelt sich um ein Vorhaben, welches auf der Grundlage des § 34 BauGB beurteilt wird. Die Verwaltung hält das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich für zulässig.

 

Das Baugrundstück hat eine Fläche von über 3.000 m2. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 6.7 der Zuständigkeitsordnung erfolgt diese Mitteilung der Verwaltung.