BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
11.12.2014 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)7.3öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.      eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG (öffentliches oder wissenschaftliches Interesse) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Betrieb von lizenzierten Abgabestellen von Cannabisprodukten in der Kölner Innenstadt zu erwirken.

 

2.      zur erfolgversprechenden Antragsausarbeitung einen Runden Tisch/Fachtag mit Suchthilfeträgern, Drogenexperten, der Polizei, dem Jugendschutz und Fachpolitikern einzuberufen und offene rechtliche Fragen in Bezug auf mögliche Betreiber, deren Beschaffungsmöglichkeiten, sowie zur Gewährleistung des wissenschaftlichen und/oder öffentlichen Interesses, beispielsweise durch Begleitung geeigneter Forschungsstellen, zu klären.

 

3.      nach erteilter Ausnahmegenehmigung den Rat der Stadt Köln aufzufordern, die nötigen Schritte einzuleiten, um durch eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizenzierten Abgabestellen in der Kölner Innenstadt den negativen Auswirkungen der Prohibition und des dadurch entstehenden Schwarzmarkts entgegen zu treten.

 

4.      alle Voraussetzungen für dieses Pilotprojekt zu schaffen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD und CDU.