Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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09.03.2015 Ausschuss Schule und Weiterbildung | 4.6 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Beschluss:Die Vorlage wird zurückgestellt zur Wiedervorlage im nächsten Sitzungslauf. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
09.03.2015 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 10.1 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Vorlage wird bis zur Sitzung am 27.04.2015 zurückgestellt. | |||||||
27.04.2015 Ausschuss Schule und Weiterbildung | 4.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu entscheiden: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auslaufende Schließung der Kolkrabenschule, Förderschule Lernen Kolkrabenweg 8-10 50829 Köln-Ehrenfeld ab dem 31.07.2015. 2) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
27.04.2015 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 10.1 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu entscheiden: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auslaufende Schließung der Kolkrabenschule, Förderschule Lernen Kolkrabenweg 8-10 50829 Köln-Ehrenfeld ab dem 31.07.2015. 2) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Piraten-Fraktion und Frau Mense (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zugestimmt. | |||||||
12.05.2015 Rat | 10.16 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auslaufende Schließung der Kolkrabenschule, Förderschule Lernen Kolkrabenweg 8-10 50829 Köln-Ehrenfeld ab dem 31.07.2015. 2) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |