BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
10.02.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz)8.2.8öffentlich Antrag / AnfrageAntrag / AnfrageKenntnis genommen  
Beschluss: Kenntnis genommen
Beratungsergebnisse

Seit  1997 hat der Gesetzgeber die Stadt Köln verpflichtet, die baulichen Radwege nach den gültigen Standards und qualitativen Vorgaben zu überprüfen, und eine Aussage zur Benutzungspflicht zu treffen. 

Nach 17 Jahren entsteht der Eindruck, dass die Verwaltung die Aufgabe nicht mit genügender Ernsthaftigkeit betreibt um sie fertig zu stellen.

 

1) Wie viele Radwege wurden seit 1997 im Stadtbezirk Porz überprüft?

 

2) Arbeitet die Verwaltung an dieser Aufgabe für den Stadtbezirk Porz und wie viel Zeit pro Monat wird für diese Aufgabe kalkuliert und tatsächlich eingesetzt?

 

3) Gibt es, und wenn ja, welche kalkulatorischen Grundlagen benutzt die Verwaltung für die Stundenansätze dieser Aufgabe?

 

4) In welcher Zeit wird  demnach die Verwaltung die Überprüfung von benutzungspflichtigen Radwegen im Stadtbezirk Porz abgearbeitet haben?

 

5) Wann wird die Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht im Bezirk Porz beendet sein?

 

Begründung: 

 

Seit 1997 ist die Überprüfung von benutzungspflichtigen Radwegen vorgeschrieben. Analog zu Brandschutzprüfungen. Doch die Verwaltung scheint ihrer gesetzmäßigen Verpflichtung  nicht genügend nachzukommen