Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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10.02.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 8.2.8 | öffentlich Antrag / Anfrage | Antrag / Anfrage | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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Beratungsergebnisse Seit 1997 hat der Gesetzgeber die Stadt Köln
verpflichtet, die baulichen Radwege nach den gültigen Standards und
qualitativen Vorgaben zu überprüfen, und eine Aussage zur Benutzungspflicht zu
treffen. Nach 17 Jahren
entsteht der Eindruck, dass die Verwaltung die Aufgabe nicht mit genügender
Ernsthaftigkeit betreibt um sie fertig zu stellen. 1) Wie viele
Radwege wurden seit 1997 im Stadtbezirk Porz überprüft? 2) Arbeitet die Verwaltung an dieser Aufgabe für den Stadtbezirk Porz und wie viel Zeit pro Monat wird für diese Aufgabe kalkuliert und tatsächlich eingesetzt? 3) Gibt es, und wenn ja, welche kalkulatorischen Grundlagen benutzt die Verwaltung für die Stundenansätze dieser Aufgabe? 4) In welcher Zeit
wird demnach die Verwaltung die
Überprüfung von benutzungspflichtigen Radwegen im Stadtbezirk Porz abgearbeitet
haben? 5) Wann wird die
Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht im Bezirk Porz beendet sein? Begründung: Seit 1997 ist die Überprüfung von benutzungspflichtigen Radwegen vorgeschrieben. Analog zu Brandschutzprüfungen. Doch die Verwaltung scheint ihrer gesetzmäßigen Verpflichtung nicht genügend nachzukommen |