Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | |||||||||||||
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07.05.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 4.2 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | |||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Ergänzter Beschluss: Der
Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit den Wortbeiträgen
zur Anhörung in den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss Umwelt und Grün, den
Verkehrsausschuss, die Bezirksvertretung Innenstadt und in die
Bezirksvertretung Porz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die
Linke. | ||||||||||||||||||
28.05.2015 Wirtschaftsausschuss | 6.1 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | |||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die
Annahme des folgenden Beschlussvorschlages: 1. Der Rat beschließt, die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen aufzugeben und den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten bei Erhalt der Großmühle zu entwickeln. Die planungsrechtliche Neuordnung erfolgt durch ein Bebauungsplanverfahren. Im Hinblick auf die Wohnnutzung sind die Belange des aktiven und passiven Lärmschutzes in besonderer Weise zu berücksichtigen. Das kooperative Baulandmodell wird angewandt. 2. Zur städtebaulichen Qualifizierung und Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens ist unter besonderer Berücksichtigung der wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen von der Verwaltung ein kooperatives Werkstattverfahren mit Beteiligung der Betroffenen sowie der Stadtgesellschaft durchzuführen. Die vorliegende städtebauliche Machbarkeitsstudie ist hierbei zu beachten. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, im laufenden Verfahren zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans für NRW (LEP/E) beim Land die Forderung nach Umwandlung des Deutzer Hafens in ein Quartier für Wohnen und Arbeiten einzubringen. Auf die bisher vorgesehene Darstellung als 'landesbedeutsamer Hafen' ist zu verzichten. Ebenso ist ein entsprechendes Änderungsverfahren des Regionalplans, Teilraum Köln, zu veranlassen. 4. Der sog. 'Moratoriumsbeschluss' des Rates vom 20.05.2010, mit dem die städtischen Gesellschaftsvertreter angewiesen werden, dass die HGK AG keine Miet- und Pachtverträge über 2020 hinaus abschließt, wird vorerst bis 2020 verlängert. Die notwendige Verlagerung der jetzt noch im Deutzer Hafen aktiven gewerblichen Unternehmen ist sozial- und wirtschaftlich verträglich vorzunehmen. Die Großmühle kann an ihrem Standort verbleiben und wird in die Umplanung integriert. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke mehrheitlich zugestimmt | ||||||||||||||||||
02.06.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 7.2.8 | öffentlich | Anhörung (BV) | |||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: 1. Der Rat beschließt, die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen aufzugeben und den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten bei Erhalt der Großmühle zu entwickeln. Die planungsrechtliche Neuordnung erfolgt durch ein Bebauungsplanverfahren. Im Hinblick auf die Wohnnutzung sind die Belange des aktiven und passiven Lärmschutzes in besonderer Weise zu berücksichtigen. Das kooperative Baulandmodell wird angewandt. 2. Zur städtebaulichen Qualifizierung und Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens ist unter besonderer Berücksichtigung der wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen von der Verwaltung ein kooperatives Werkstattverfahren mit Beteiligung der Betroffenen sowie der Stadtgesellschaft durchzuführen. Die vorliegende städtebauliche Machbarkeitsstudie ist hierbei zu beachten. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, im laufenden Verfahren zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans für NRW (LEP/E) beim Land die Forderung nach Umwandlung des Deutzer Hafens in ein Quartier für Wohnen und Arbeiten einzubringen. Auf die bisher vorgesehene Darstellung als 'landesbedeutsamer Hafen' ist zu verzichten. Ebenso ist ein entsprechendes Änderungsverfahren des Regionalplans, Teilraum Köln, zu veranlassen. 4. Der sog. 'Moratoriumsbeschluss' des Rates vom 20.05.2010, mit dem die städtischen Gesellschaftsvertreter angewiesen werden, dass die HGK AG keine Miet- und Pachtverträge über 2020 hinaus abschließt, wird vorerst bis 2020 verlängert. Die notwendige Verlagerung der jetzt noch im Deutzer Hafen aktiven gewerblichen Unternehmen ist sozial- und wirtschaftlich verträglich vorzunehmen. Die Großmühle kann an ihrem Standort verbleiben und wird in die Umplanung integriert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | ||||||||||||||||||
02.06.2015 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün | 5.1 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | |||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Ausschuss Umwelt und
Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt, die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen aufzugeben und den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten bei Erhalt der Großmühle zu entwickeln. Die planungsrechtliche Neuordnung erfolgt durch ein Bebauungsplanverfahren. Im Hinblick auf die Wohnnutzung sind die Belange des aktiven und passiven Lärmschutzes in besonderer Weise zu berücksichtigen. Das kooperative Baulandmodell wird angewandt. 2. Zur städtebaulichen Qualifizierung und Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens ist unter besonderer Berücksichtigung der wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen von der Verwaltung ein kooperatives Werkstattverfahren mit Beteiligung der Betroffenen sowie der Stadtgesellschaft durchzuführen. Die vorliegende städtebauliche Machbarkeitsstudie ist hierbei zu beachten. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, im laufenden Verfahren zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans für NRW (LEP/E) beim Land die Forderung nach Umwandlung des Deutzer Hafens in ein Quartier für Wohnen und Arbeiten einzubringen. Auf die bisher vorgesehene Darstellung als 'landesbedeutsamer Hafen' ist zu verzichten. Ebenso ist ein entsprechendes Änderungsverfahren des Regionalplans, Teilraum Köln, zu veranlassen. 4. Der sog. 'Moratoriumsbeschluss' des Rates vom 20.05.2010, mit dem die städtischen Gesellschaftsvertreter angewiesen werden, dass die HGK AG keine Miet- und Pachtverträge über 2020 hinaus abschließt, wird vorerst bis 2020 verlängert. Die notwendige Verlagerung der jetzt noch im Deutzer Hafen aktiven gewerblichen Unternehmen ist sozial- und wirtschaftlich verträglich vorzunehmen. Die Großmühle kann an ihrem Standort verbleiben und wird in die Umplanung integriert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. | ||||||||||||||||||
09.06.2015 Verkehrsausschuss | 5.2 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | |||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt, die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen aufzugeben und den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten bei Erhalt der Großmühle zu entwickeln. Die planungsrechtliche Neuordnung erfolgt durch ein Bebauungsplanverfahren. Im Hinblick auf die Wohnnutzung sind die Belange des aktiven und passiven Lärmschutzes in besonderer Weise zu berücksichtigen. Das kooperative Baulandmodell wird angewandt. 2. Zur städtebaulichen Qualifizierung und Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens ist unter besonderer Berücksichtigung der wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen von der Verwaltung ein kooperatives Werkstattverfahren mit Beteiligung der Betroffenen sowie der Stadtgesellschaft durchzuführen. Die vorliegende städtebauliche Machbarkeitsstudie ist hierbei zu beachten. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, im laufenden Verfahren zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans für NRW (LEP/E) beim Land die Forderung nach Umwandlung des Deutzer Hafens in ein Quartier für Wohnen und Arbeiten einzubringen. Auf die bisher vorgesehene Darstellung als 'landesbedeutsamer Hafen' ist zu verzichten. Ebenso ist ein entsprechendes Änderungsverfahren des Regionalplans, Teilraum Köln, zu veranlassen. 4. Der sog. 'Moratoriumsbeschluss' des Rates vom 20.05.2010, mit dem die städtischen Gesellschaftsvertreter angewiesen werden, dass die HGK AG keine Miet- und Pachtverträge über 2020 hinaus abschließt, wird vorerst bis 2020 verlängert. Die notwendige Verlagerung der jetzt noch im Deutzer Hafen aktiven gewerblichen Unternehmen ist sozial- und wirtschaftlich verträglich vorzunehmen. Die Großmühle kann an ihrem Standort verbleiben und wird in die Umplanung integriert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.Köln | ||||||||||||||||||
18.06.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 4.1.1 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | |||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen: Geänderter Beschluss: 1. Der Rat beschließt, die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen aufzugeben und den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten bei Erhalt der Großmühle zu entwickeln. Die planungsrechtliche Neuordnung erfolgt durch ein Bebauungsplanverfahren. Im Hinblick auf die Wohnnutzung sind die Belange des aktiven und passiven Lärmschutzes in besonderer Weise zu berücksichtigen. Das kooperative Baulandmodell wird angewandt. 2. Zur städtebaulichen Qualifizierung und Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens ist unter besonderer Berücksichtigung der wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen von der Verwaltung ein kooperatives Werkstattverfahren mit Beteiligung der Betroffenen sowie der Stadtgesellschaft durchzuführen. Die vorliegende städtebauliche Machbarkeitsstudie ist hierbei zu beachten. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, im laufenden Verfahren zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans für NRW (LEP/E) beim Land die Forderung nach Umwandlung des Deutzer Hafens in ein Quartier für Wohnen und Arbeiten einzubringen. Auf die bisher vorgesehene Darstellung als 'landesbedeutsamer Hafen' ist zu verzichten. Ebenso ist ein entsprechendes Änderungsverfahren des Regionalplans, Teilraum Köln, zu veranlassen. 4.
Der sog. 'Moratoriumsbeschluss' des Rates vom
20.05.2010, mit dem die städtischen Gesellschaftsvertreter angewiesen werden,
dass die HGK AG keine Miet- und Pachtverträge über 2020 hinaus abschließt, wird
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | ||||||||||||||||||
18.06.2015 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 8.3 | öffentlich | Anhörung (BV) | |||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss: 1. Der Rat beschließt, die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen aufzugeben und den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten bei Erhalt der Großmühle zu entwickeln. Die planungsrechtliche Neuordnung erfolgt durch ein Bebauungsplanverfahren. Im Hinblick auf die Wohnnutzung sind die Belange des aktiven und passiven Lärmschutzes in besonderer Weise zu berücksichtigen. Das kooperative Baulandmodell wird angewandt. 2. Zur städtebaulichen Qualifizierung und Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens ist unter besonderer Berücksichtigung der wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen von der Verwaltung ein kooperatives Werkstattverfahren mit Beteiligung der Betroffenen sowie der Stadtgesellschaft durchzuführen. Die vorliegende städtebauliche Machbarkeitsstudie ist hierbei zu beachten. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, im laufenden Verfahren zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans für NRW (LEP/E) beim Land die Forderung nach Umwandlung des Deutzer Hafens in ein Quartier für Wohnen und Arbeiten einzubringen. Auf die bisher vorgesehene Darstellung als 'landesbedeutsamer Hafen' ist zu verzichten. Ebenso ist ein entsprechendes Änderungsverfahren des Regionalplans, Teilraum Köln, zu veranlassen. 4. Der sog. 'Moratoriumsbeschluss' des Rates vom 20.05.2010, mit dem die städtischen Gesellschaftsvertreter angewiesen werden, dass die HGK AG keine Miet- und Pachtverträge über 2020 hinaus abschließt, wird vorerst bis 2020 verlängert. Die notwendige Verlagerung der jetzt noch im Deutzer Hafen aktiven gewerblichen Unternehmen ist sozial- und wirtschaftlich verträglich vorzunehmen. Die Großmühle kann an ihrem Standort verbleiben und wird in die Umplanung integriert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung Die Linke. (Abstimmung ohne Frau Lenkeit, Die Linke) | ||||||||||||||||||
23.06.2015 Rat | 15.1 | öffentlich | Entscheidung | |||||||||||||||
Beratungsergebnisse Beschluss gemäß Empfehlung des
Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 18.06.2015: 1. Der Rat beschließt, die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen aufzugeben und den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten bei Erhalt der Großmühle zu entwickeln. Die planungsrechtliche Neuordnung erfolgt durch ein Bebauungsplanverfahren. Im Hinblick auf die Wohnnutzung sind die Belange des aktiven und passiven Lärmschutzes in besonderer Weise zu berücksichtigen. Das kooperative Baulandmodell wird angewandt. 2. Zur städtebaulichen Qualifizierung und Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens ist unter besonderer Berücksichtigung der wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen von der Verwaltung ein kooperatives Werkstattverfahren mit Beteiligung der Betroffenen sowie der Stadtgesellschaft durchzuführen. Die vorliegende städtebauliche Machbarkeitsstudie ist hierbei zu beachten. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, im laufenden Verfahren zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans für NRW (LEP/E) beim Land die Forderung nach Umwandlung des Deutzer Hafens in ein Quartier für Wohnen und Arbeiten einzubringen. Auf die bisher vorgesehene Darstellung als 'landesbedeutsamer Hafen' ist zu verzichten. Ebenso ist ein entsprechendes Änderungsverfahren des Regionalplans, Teilraum Köln, zu veranlassen. 4. Der sog. 'Moratoriumsbeschluss' des Rates vom 20.05.2010, mit dem die städtischen Gesellschaftsvertreter angewiesen werden, dass die HGK AG keine Miet- und Pachtverträge über 2020 hinaus abschließt, wird bis auf weiteres verlängert. Die notwendige Verlagerung der jetzt noch im Deutzer Hafen aktiven gewerblichen Unternehmen ist sozial- und wirtschaftlich verträglich vorzunehmen. Die Großmühle kann an ihrem Standort verbleiben und wird in die Umplanung integriert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Gruppe Deine Freunde. __________ Anmerkung: Ratsmitglied Nesseler-Komp nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil. |