Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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07.05.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 10.4 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Senkelsgraben in Porz-Lind, welches im Norden begrenzt wird durch die Nibelungenstraße, im Osten durch die bestehende Wohnbebauung nördlich der Straße Auf dem Viertelchen, im Westen durch den Lärmschutzwall der Bundesautobahn A 59 und im Süden durch einen Fußweg im Übergang zur Bestandsbebauung Zu den Wiesen sowie den Grundstücken der Bestandsbebauung im Übergang zur Wegeverbindung Senkelsgraben, entsprechend den Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Wohnungsbauprogramms 2015 das Gebiet zu entwickeln und einer Wohnnutzung zuzuführen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept –Arbeitstitel: Senkelsgraben in Köln-Porz-Lind– mit den zwei Varianten zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung); 4. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz und der Ausschuss
für Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
02.06.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 7.2.2 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Geschoben wegen Beratungsbedarfes. | |||||||
02.06.2015 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün | 5.2 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Ausschuss Umwelt und Grün stellt die Vorlage zurück in seine nächste Sitzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
18.06.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 10.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Die Vorlage wurde
zurückgestellt. | |||||||
18.08.2015 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün | 5.1 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Vor Eintritt in die TO zurückgestellt. | |||||||
08.09.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 7.2.2 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | mit Änderungen empfohlen | |||
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Senkelsgraben in Porz-Lind, welches im Norden begrenzt wird durch die Nibelungenstraße, im Osten durch die bestehende Wohnbebauung nördlich der Straße Auf dem Viertelchen, im Westen durch den Lärmschutzwall der Bundesautobahn A 59 und im Süden durch einen Fußweg im Übergang zur Bestandsbebauung Zu den Wiesen sowie den Grundstücken der Bestandsbebauung im Übergang zur Wegeverbindung Senkelsgraben, entsprechend den Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Wohnungsbauprogramms 2015 das Gebiet zu entwickeln und einer Wohnnutzung zuzuführen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept –Arbeitstitel: Senkelsgraben in Köln-Porz-Lind– mit den zwei Varianten zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung); 4. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz und der Ausschuss
für 5. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt auf Bitten des Stadtplanungsamtes
die Verwaltung, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 77359/04 mit dem
Arbeitstitel: Senkelsgraben in Köln Porz-Lind auf die nördlich der
Nibelungenstraße liegende Landwirtschaftsfläche, Gemarkung Lind, Flur 5,
Flurstück 208, auszuweiten, um auf dieser Fläche den dringend benötigten
Standort für einen Grundschulneubau planungsrechtlich zu sichern. Ziel ist es,
die hoch frequentierten bestehenden Grundschulstandorte in Wahn zu entlasten
und die soziale Infrastruktur des Stadtbezirkes Porz zu stärken. Die Verwaltung
soll eine angemessene Ausgleichsmöglichkeit für die Hundefreilauffläche finden
und bereitstellen. Die hiermit einhergehende Änderung des Flächennutzungsplanes
soll von der Verwaltung eingeleitet werden. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der Grünen mehrheitlich in geänderter Form beschlossen. | |||||||
15.09.2015 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün | 5.1 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | |||
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Ausschuss Umweilt und Grün verweist die Vorlage ohne
Votum in den Stadtentwicklungsausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
01.10.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 10.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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05.11.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 10.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Die Vorlage wurde
zurückgestellt. | |||||||
03.12.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 10.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse 1. Beschluss: (Änderungsantrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird unter Punkt
2 wie folgt geändert: Das
städtebauliche Planungskonzept gemäß Anlage 7 zu AN 0475/2015 soll entsprechend
den Vorgaben einer Klimaschutzsiedlung überarbeitet werden. Es wird
ausschließlich MFH verwirklicht. Dabei soll sowohl Mehrgenerationenwohnen, die
Unterbringung von Flüchtlingen als auch 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau
integriert werden. Die mit bürgerschaftlichem Engagement errichtete
Streetball-Anlage bleibt erhalten. Nördlich der Nibelungenstraße ist die in
Anlage 3.1.3 zu AN/0475/2015 dargestellte Schulreservefläche vorzusehen und bei
Bedarf im planerischen Zusammenhang mit der Wohnbaufläche zu entwickeln. Abstimmungsergebnis: Anschließend stellt sie die so ergänzte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung: 2. (geänderter) Beschluss: (gem. Anlage 6 und Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 03.12.15)
Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Senkelsgraben in Porz-Lind, welches im Norden begrenzt wird durch die Nibelungenstraße, im Osten durch die bestehende Wohnbebauung nördlich der Straße Auf dem Viertelchen, im Westen durch den Lärmschutzwall der Bundesautobahn A 59 und im Süden durch einen Fußweg im Übergang zur Bestandsbebauung Zu den Wiesen sowie den Grundstücken der Bestandsbebauung im Übergang zur Wegeverbindung Senkelsgraben, entsprechend den Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Wohnungsbauprogramms 2015 das Gebiet zu entwickeln und einer Wohnnutzung zuzuführen; 2. Das städtebauliche Planungskonzept gemäß Anlage 7 zu
AN 0475/2015 soll entsprechend den Vorgaben einer Klimaschutzsiedlung
überarbeitet werden. Es wird ausschließlich MFH verwirklicht. Dabei soll sowohl
Mehrgenerationenwohnen, die Unterbringung von Flüchtlingen als auch 30%
öffentlich geförderter Wohnungsbau integriert werden. Die mit
bürgerschaftlichem Engagement errichtete Streetball-Anlage bleibt erhalten.
Nördlich der Nibelungenstraße ist die in Anlage 3.1.3 zu AN/0475/2015
dargestellte Schulreservefläche vorzusehen und bei Bedarf im planerischen
Zusammenhang mit der Wohnbaufläche zu entwickeln. 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung); 4. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz und der Ausschuss
für 5. beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 77359/04 –Arbeitstitel: Senkelsgraben in Köln-Porz-Lind– auf die nördlich der Nibelungenstraße liegende landwirtschaftliche Fläche, Gemarkung Lind, Flur 5, Flurstück 208, auszuweiten, um auf dieser Fläche den dringend benötigten Standort für einen Grundschulneubau zu sichern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU- und
FDP-Fraktion. |