Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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03.09.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 10.2 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der André-Citröen-Straße, circa 65 m parallel zur Oberstraße östlich und nördliche Grenze der Tennisanlage Oberstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes "Westhovener Aue" bis zur KVB-Linie7 von Köln nach Zündorf, entlang der KVB-Linie bis zur André-Citröen-Straße (betreffend das ehemalige Citröen-Gelände) in Köln-Porz-Westhoven —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven— aufzustellen mit dem Ziel, das ehemalige Firmengelände von Citröen als Gewerbegebiet planungrechtlich (siehe Begründung) festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
08.09.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 7.2.5 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der André-Citröen-Straße, circa 65 m parallel zur Oberstraße östlich und nördliche Grenze der Tennisanlage Oberstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes "Westhovener Aue" bis zur KVB-Linie7 von Köln nach Zündorf, entlang der KVB-Linie bis zur André-Citröen-Straße (betreffend das ehemalige Citröen-Gelände) in Köln-Porz-Westhoven —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven— aufzustellen mit dem Ziel, das ehemalige Firmengelände von Citröen als Gewerbegebiet planungrechtlich (siehe Begründung) festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
17.09.2015 Wirtschaftsausschuss | 6.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Wirtschaftsausschuss stimmt dem folgenden Beschlussvorschlag ohne Einschränkung zu: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der André-Citröen-Straße, circa 65 m parallel zur Oberstraße östlich und nördliche Grenze der Tennisanlage Oberstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes "Westhovener Aue" bis zur KVB-Linie7 von Köln nach Zündorf, entlang der KVB-Linie bis zur André-Citröen-Straße (betreffend das ehemalige Citröen-Gelände) in Köln-Porz-Westhoven —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven— aufzustellen mit dem Ziel, das ehemalige Firmengelände von Citröen als Gewerbegebiet planungrechtlich (siehe Begründung) festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
01.10.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 10.2 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | Sache ist erledigt | |||
Beschluss: Sache ist erledigt
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Beratungsergebnisse Eine Behandlung dieser
Vorlage hat sich wegen des ausgesprochenen Wiedervorlageverzichts erledigt. |