BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
03.09.2015 Stadtentwicklungsausschuss10.2öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der André-Citröen-Straße, circa 65 m parallel zur Oberstraße östlich und nördliche Grenze der Tennisanlage Oberstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Gewerbe­gebietes "Westhovener Aue" bis zur KVB-Linie7 von Köln nach Zündorf, entlang der KVB-Linie bis zur André-Citröen-Straße (betreffend das ehemalige Citröen-Gelände) in Köln-Porz-West­hoven —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven— aufzustellen mit dem Ziel, das ehemalige Firmengelände von Citröen als Gewerbegebiet planungrechtlich (siehe Begründung) festzusetzen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

08.09.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz)7.2.5öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der André-Citröen-Straße, circa 65 m parallel zur Oberstraße östlich und nördliche Grenze der Tennisanlage Oberstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Gewerbe­gebietes "Westhovener Aue" bis zur KVB-Linie7 von Köln nach Zündorf, entlang der KVB-Linie bis zur André-Citröen-Straße (betreffend das ehemalige Citröen-Gelände) in Köln-Porz-West­hoven —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven— aufzustellen mit dem Ziel, das ehemalige Firmengelände von Citröen als Gewerbegebiet planungrechtlich (siehe Begründung) festzusetzen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

17.09.2015 Wirtschaftsausschuss6.1öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss stimmt dem folgenden Beschlussvorschlag ohne Einschränkung zu:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der André-Citröen-Straße, circa 65 m parallel zur Oberstraße östlich und nördliche Grenze der Tennisanlage Oberstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze des Gewerbe­gebietes "Westhovener Aue" bis zur KVB-Linie7 von Köln nach Zündorf, entlang der KVB-Linie bis zur André-Citröen-Straße (betreffend das ehemalige Citröen-Gelände) in Köln-Porz-West­hoven —Arbeitstitel: Gewerbegebiet Westhoven in Köln-Porz-Westhoven— aufzustellen mit dem Ziel, das ehemalige Firmengelände von Citröen als Gewerbegebiet planungrechtlich (siehe Begründung) festzusetzen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

01.10.2015 Stadtentwicklungsausschuss10.2öffentlich EntscheidungEntscheidungSache ist erledigt  
Beschluss: Sache ist erledigt
Beratungsergebnisse

Eine Behandlung dieser Vorlage hat sich wegen des ausgesprochenen Wiedervorlageverzichts erledigt.