Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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30.04.2015 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 8.15 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66473/03 für das Gebiet zwischen der Luxemburger Straße, dem Eifelwall, der nordwestlichen Grenze des mit Parkplätzen und Hochgarage bebauten Grundstückes westlich der Rudolf-Amelunxen-Straße und der Hans-Carl-Nipperdey-Straße in Köln-Neustadt/Süd und Köln-Sülz —Arbeitstitel: Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd und Köln-Sülz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2; 2. den Bebauungsplan 66473/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen Frau Lenkeit, Die Linke, bei Enthaltung Herr Löwisch, Die Linke. | |||||||
30.04.2015 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) | 9.2.10 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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07.05.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 12.4 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss:Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66473/03 für das Gebiet zwischen der Luxemburger Straße, dem Eifelwall, der nordwestlichen Grenze des mit Parkplätzen und Hochgarage bebauten Grundstückes westlich der Rudolf-Amelunxen-Straße und der Hans-Carl-Nipperdey-Straße in Köln-Neustadt/Süd und Köln-Sülz —Arbeitstitel: Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd und Köln-Sülz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2; 2. den Bebauungsplan 66473/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
12.05.2015 Rat | 12.5 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66473/03 für das Gebiet zwischen der Luxemburger Straße, dem Eifelwall, der nordwestlichen Grenze des mit Parkplätzen und Hochgarage bebauten Grundstückes westlich der Rudolf-Amelunxen-Straße und der Hans-Carl-Nipperdey-Straße in Köln-Neustadt/Süd und Köln-Sülz —Arbeitstitel: Eifelwall in Köln-Neustadt/Süd und Köln-Sülz— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2; 2. den Bebauungsplan 66473/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |