BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
22.06.2015 Finanzausschuss12.16öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)Kenntnis genommen  
Beschluss: Kenntnis genommen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zur Kenntnis genommen

23.06.2015 Rat10.20öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.