BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
02.11.2015 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)9.2.3öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 66380/02 für das Gebiet Kapellenstraße/Husarenstraße in Köln-Rondorf —Arbeitstitel: Kapellenstraße in Köln-Rondorf— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
(nicht anwesend: Frau Bussmann und Herr Küpper).

05.11.2015 Stadtentwicklungsausschuss10.3öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 66380/02 für das Gebiet Kapellenstraße/Husarenstraße in Köln-Rondorf —Arbeitstitel: Kapellenstraße in Köln-Rondorf— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

Ggf. sind die Bebauungsplangrenzen für das vorgesehene Baufeld in der Kapellenstraße in ausreichender Breite parallel nach Westen zu verschieben. Ferner sind getrennte Zu- und Abfahrten zu den Parkplätzen herzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

05.11.2015 Sportausschuss6.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf 66380/02 für das Gebiet Kapellenstraße/Husarenstraße in Köln-Rondorf —Arbeitstitel: Kapellenstraße in Köln-Rondorf— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt