Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
27.08.2015 Sportausschuss | 7.2 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Der Sportausschuss
beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2015 und im
Vorgriff auf die Behandlung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen, die
Verwaltung mit der Planung (einschließlich Genehmigungsplanung) und
Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher Straße
mit Belagsänderung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz, dem Bau von
Wasserzapfstellen sowie der Modernisierung der Trainingsbeleuchtungsanlage. Die
städtische Gebäudewirtschaft soll mit der Planung und Kostenermittlung
beauftragt werden. Vorbehaltlich des
Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 stehen investive
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000,00 € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) im HJ 2015 zur Verfügung. Alternative: Die Planung mit
Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher Straße
mit Umbau in ein Kunstrasenspielfeld wird nicht durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
31.08.2015 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) | 9.1.2 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss: Der Sportausschuss
beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2015 und im
Vorgriff auf die Behandlung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen, die
Verwaltung mit der Planung (einschließlich Genehmigungsplanung) und
Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher Straße
mit Belagsänderung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz, dem Bau von
Wasserzapfstellen sowie der Modernisierung der Trainingsbeleuchtungsanlage. Die
städtische Gebäudewirtschaft soll mit der Planung und Kostenermittlung
beauftragt werden. Vorbehaltlich des
Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 stehen investive
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000,00 € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) im HJ 2015 zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: |