BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
27.08.2015 Sportausschuss7.2öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Sportausschuss beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2015 und im Vorgriff auf die Behandlung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen, die Verwaltung mit der Planung (einschließlich Genehmigungsplanung) und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher Straße mit Belagsänderung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz, dem Bau von Wasserzapfstellen sowie der Modernisierung der Trainingsbeleuchtungsanlage. Die städtische Gebäudewirtschaft soll mit der Planung und Kostenermittlung beauftragt werden.

 

Vorbehaltlich des Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) im HJ 2015 zur Verfügung.

 

Alternative:

Die Planung mit Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher Straße mit Umbau in ein Kunstrasenspielfeld wird nicht durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

31.08.2015 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)9.1.2öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Sportausschuss beauftragt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2015 und im Vorgriff auf die Behandlung in der Bezirksvertretung Rodenkirchen, die Verwaltung mit der Planung (einschließlich Genehmigungsplanung) und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Kendenicher Straße mit Belagsänderung eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz, dem Bau von Wasserzapfstellen sowie der Modernisierung der Trainingsbeleuchtungsanlage. Die städtische Gebäudewirtschaft soll mit der Planung und Kostenermittlung beauftragt werden.

 

Vorbehaltlich des Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2015 stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 (Investitionsprogramm Sportstätten) im HJ 2015 zur Verfügung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt (nicht anwesend: Herr Homann, Frau Sandow und Herr Bronisz).