BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
07.09.2015 Finanzausschuss2.13öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen  
Beschluss: Kenntnis genommen
Beratungsergebnisse

Der Finanzausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.

 

08.09.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz)9.2.11öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen  
Beschluss: Kenntnis genommen
Beratungsergebnisse

Über die Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln“ wurden die Ausschüsse bereits im Rahmen der Mitteilung 1065/2015 informiert.

Das Integrierte Handlungskonzept „Starke Veedel - Starkes Köln“ wurde seitens der Verwaltung fertiggestellt und wird im Rahmen einer Pressekonferenz am 04.09.2015 durch Oberbürgermeister Roters der Öffentlichkeit vorgestellt. Die aktuelle Fassung wird den Ratsfraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträgern separat zugestellt. Vom Umdruck mit dieser Mitteilung wird aus Gründen der Ressourcenschonung abgesehen, da der Entwurf mehrere hundert Seiten umfasst.

 

1. Inhalte

Ziel des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist die Stärkung der besonders von sozialer Benachteiligung betroffenen Stadtquartiere in Köln sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden Menschen. Die Förderung dieser Quartiere wird gleichzeitig auch zur gesamtstädtischen Entwicklung beitragen und den sozialen Zusammenhalt in der Gesamtstadt fördern. Grundlage für das Programm sind die elf Sozialräume des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ und die dort entwickelten Strukturen.

Das Integrierte Handlungskonzept setzt sich, entsprechend der Anforderungen des Aufrufes, aus fünf Kapiteln zusammen:

  1. Projektidee und ihre Einordnung in die strategische Stadtentwicklung
  2. Ergebnisse der Bestandsanalyse, Handlungsbedarfe und Entwicklungsziele
  3. Maßnahmen und Handlungsprioritäten
  4. Sozialraumorientierte Stadtentwicklung und Aufbau einer Präventionsstrategie
  5. Integrierte Umsetzungsplanung

Zur Ermittlung der Handlungsbedarfe in den elf Sozialräumen wurde eine systematische Bestandsanalyse zur (1) demografischen und sozialen Situation, (2) städtebaulichen Situation, (3) wirtschaftlichen Situation und des Wohnens sowie zur (4) ökologischen und klimatischen Situation durchgeführt. Darauf aufbauend sind im Entwurf circa 60 mit den städtischen Fachämtern, den Bürgerämtern und der Sozialraumkoordination erarbeiteten Maßnahmen im IHK enthalten, die zur Umsetzung vorgesehen sind. Sowohl die Bestandsanalyse als auch die Entwicklung der Maßnahmen wurden in fachämterübergreifenden Workshops und Ämterrunden, an denen alle innerhalb der Stadtverwaltung beteiligten Akteure vertreten waren, abgestimmt. Die stadtintern erarbeiteten Vorschläge wurden am 01.06.2015 im Rahmen einer Bürgerveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte entsprechend der Vorgaben der EFRE-Verwaltungsbehörde durch ein verwaltungsinternes Gremium, an dem alle Dezernate beteiligt waren. Wesentliche Kriterien für die Auswahl waren: Die Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Zielerreichung und zur Nachhaltigkeit des Programms, decken überdurchschnittlich hohen Bedarf unter Berücksichtigung der Bedarfsanalyse und können innerhalb des begrenzten Rahmen des Zeit- und /Kostenrahmens umgesetzt werden. Im Ergebnis gibt es übergreifende Maßnahmen, die in mehreren oder allen Sozialräumen durchgeführt werden sollen, sowie sozialraumbezogene Einzelmaßnahmen. Unter Berücksichtigung der spezifischen Bedarfslage wurden in den Sozialräumen Schwerpunkte gesetzt. Nach Rücksprache mit den Vertretern verschiedener Landesministerien ist festzuhalten, dass ein besonderer Schwerpunkt des Aufrufs auf den Themen „Präventionsketten“ zur Bekämpfung und Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie „Klimaschutz/Umweltgerechtigkeit“ liegen muss. Diese Vorgaben wurden im IHK berücksichtigt.

 

2. Festlegung des Programmgebietes

Mit dem IHK werden Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von sozialen Missständen nach § 171 e BauGB „Maßnahmen der Sozialen Stadt“ vorgesehen. Soziale Missstände liegen nach § 171e insbesondere dann vor, wenn ein Gebiet auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt ist.

Der geplante Einsatz von Städtebaufördermitteln erfordert im Rahmen des Programms 'Soziale Stadt' eine Festlegung und räumliche Abgrenzung der einzelnen Sozialräume jeweils als Gebiet der „Sozialen Stadt“ nach § 171 e BauGB durch den Rat der Stadt Köln.

3. Finanzielle Auswirkungen

Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Festlegung eines Gebiets der „Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e BauGB nicht. Diese Festlegung einer sog. „Fördergebietskulisse“ ist vielmehr eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln.

Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils der Maßnahmen des IHK ist im Haushaltsplan 2015 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2016 ff. sichergestellt.

4. Weiteres Vorgehen

Die verwaltungsintern abgestimmte Fassung des IHK wird Anfang September 2015 durch Herrn Oberbürgermeister Roters der Bezirksregierung Köln zur Anerkennung vorgelegt. Nach Prüfung durch die Bezirksregierung und einem ihr zugeordneten Gutachtergremium, wird das IHK der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) Soziale Stadt mit einer Empfehlung übergeben. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die IntermAG Anfang November 2015 eine Entscheidung über die Anerkennung des IHK trifft. Auf dieser Basis können dann Förderanträge für die einzelnen Maßnahmen gestellt werden.

Zeitgleich mit der Vorlage bei der Bezirksregierung wird dem Rat der Stadt Köln im Herbst das IHK zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Im Rahmen der Vorberatung dieser Vorlage in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen ist vor dem Hintergrund der Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren aus zeitlichen Gründen ein modifiziertes Beratungsverfahren erforderlich. Die Verwaltung wird diesbezüglich einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Anlage: Aktuelle Maßnahmenliste

 

14.09.2015 Integrationsrat5.4öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)    
15.09.2015 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün7.6öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
17.09.2015 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren13.8öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)zurückgestellt   
Beschluss: zurückgestellt
17.09.2015 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)10.2.11öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
17.09.2015 Wirtschaftsausschuss14.1öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
22.09.2015 Verkehrsausschuss7.2öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen  
Beschluss: Kenntnis genommen
Beratungsergebnisse

 


 

24.09.2015 Jugendhilfeausschuss3.3öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
24.09.2015 Gesundheitsausschuss6.2öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
28.09.2015 Ausschuss Schule und Weiterbildung5.2öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
28.09.2015 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)12.4öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
28.09.2015 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)10.2.1öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen  
Beschluss: Kenntnis genommen
Beratungsergebnisse

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

01.10.2015 Stadtentwicklungsausschuss17.2öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
01.10.2015 Sportausschuss öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)    
22.10.2015 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren13.4öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)zurückgestellt   
Beschluss: zurückgestellt
26.10.2015 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)10.2.4öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
29.10.2015 Bezirksvertretung 8 (Kalk)10.2.2öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
05.11.2015 Sportausschuss2.1öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)zurückgestellt  
Beschluss: zurückgestellt
Beratungsergebnisse

Zurückgestellt


 

05.11.2015 Bezirksvertretung 5 (Nippes)10.2.2öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
26.11.2015 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren13.1öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen   
Beschluss: Kenntnis genommen
03.12.2015 Sportausschuss2.1öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnisnahme (Mitteilung)Kenntnis genommen  
Beschluss: Kenntnis genommen
Beratungsergebnisse

Kenntnis genommen