Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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07.09.2015 Finanzausschuss | 2.13 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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Beratungsergebnisse Der Finanzausschuss
nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis. | |||||||
08.09.2015 Bezirksvertretung 7 (Porz) | 9.2.11 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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Beratungsergebnisse Das Integrierte
Handlungskonzept „Starke Veedel - Starkes Köln“ wurde seitens der Verwaltung
fertiggestellt und wird im Rahmen einer Pressekonferenz am 04.09.2015 durch
Oberbürgermeister Roters der Öffentlichkeit vorgestellt. Die aktuelle Fassung
wird den Ratsfraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträgern separat zugestellt.
Vom Umdruck mit dieser Mitteilung wird aus Gründen der Ressourcenschonung
abgesehen, da der Entwurf mehrere hundert Seiten umfasst. 1. Inhalte Ziel des Integrierten
Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist die Stärkung der
besonders von sozialer Benachteiligung betroffenen Stadtquartiere in Köln sowie
die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren
lebenden Menschen. Die Förderung dieser Quartiere wird gleichzeitig auch zur
gesamtstädtischen Entwicklung beitragen und den sozialen Zusammenhalt in der
Gesamtstadt fördern. Grundlage für das Programm sind die elf Sozialräume des
Programms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ und
die dort entwickelten Strukturen. Das Integrierte
Handlungskonzept setzt sich, entsprechend der Anforderungen des Aufrufes, aus
fünf Kapiteln zusammen:
Zur Ermittlung der
Handlungsbedarfe in den elf Sozialräumen wurde eine systematische
Bestandsanalyse zur (1) demografischen und sozialen Situation, (2)
städtebaulichen Situation, (3) wirtschaftlichen Situation und des Wohnens sowie
zur (4) ökologischen und klimatischen Situation durchgeführt. Darauf aufbauend
sind im Entwurf circa 60 mit den städtischen Fachämtern, den Bürgerämtern und
der Sozialraumkoordination erarbeiteten Maßnahmen im IHK enthalten, die zur
Umsetzung vorgesehen sind. Sowohl die Bestandsanalyse als auch die Entwicklung
der Maßnahmen wurden in fachämterübergreifenden Workshops und Ämterrunden, an
denen alle innerhalb der Stadtverwaltung beteiligten Akteure vertreten waren,
abgestimmt. Die stadtintern erarbeiteten Vorschläge wurden am 01.06.2015 im
Rahmen einer Bürgerveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Auswahl der
Maßnahmen erfolgte entsprechend der Vorgaben der EFRE-Verwaltungsbehörde durch
ein verwaltungsinternes Gremium, an dem alle Dezernate beteiligt waren. Wesentliche
Kriterien für die Auswahl waren: Die Maßnahmen leisten einen Beitrag zur
Zielerreichung und zur Nachhaltigkeit des Programms, decken
überdurchschnittlich hohen Bedarf unter Berücksichtigung der Bedarfsanalyse und
können innerhalb des begrenzten Rahmen des Zeit- und /Kostenrahmens umgesetzt
werden. Im Ergebnis gibt es übergreifende Maßnahmen, die in mehreren oder allen
Sozialräumen durchgeführt werden sollen, sowie sozialraumbezogene
Einzelmaßnahmen. Unter Berücksichtigung der spezifischen Bedarfslage wurden in
den Sozialräumen Schwerpunkte gesetzt. Nach Rücksprache mit den Vertretern
verschiedener Landesministerien ist festzuhalten, dass ein besonderer
Schwerpunkt des Aufrufs auf den Themen „Präventionsketten“ zur Bekämpfung und
Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie
„Klimaschutz/Umweltgerechtigkeit“ liegen muss. Diese Vorgaben wurden im IHK
berücksichtigt. 2. Festlegung des
Programmgebietes Mit dem IHK werden Maßnahmen zur Stabilisierung und
Aufwertung von sozialen Missständen nach § 171 e BauGB „Maßnahmen der Sozialen
Stadt“ vorgesehen. Soziale Missstände liegen nach § 171e insbesondere dann vor,
wenn ein Gebiet auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation
der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt ist. Der
geplante Einsatz von Städtebaufördermitteln erfordert im Rahmen des Programms 'Soziale Stadt'
eine Festlegung und räumliche Abgrenzung der einzelnen Sozialräume jeweils als
Gebiet der „Sozialen Stadt“ nach § 171 e BauGB durch den Rat der Stadt Köln. 3. Finanzielle Auswirkungen Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ergeben sich
aus der Festlegung eines Gebiets der „Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e BauGB
nicht. Diese Festlegung einer sog. „Fördergebietskulisse“ ist vielmehr eine
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln. Die Finanzierung des
städtischen Eigenanteils der Maßnahmen des IHK ist im Haushaltsplan 2015 sowie
in der mittelfristigen Finanzplanung 2016 ff. sichergestellt. 4. Weiteres Vorgehen Die verwaltungsintern
abgestimmte Fassung des IHK wird Anfang September 2015 durch Herrn
Oberbürgermeister Roters der Bezirksregierung Köln zur Anerkennung vorgelegt.
Nach Prüfung durch die Bezirksregierung und einem ihr zugeordneten Gutachtergremium,
wird das IHK der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) Soziale Stadt mit
einer Empfehlung übergeben. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die
IntermAG Anfang November 2015 eine Entscheidung über die Anerkennung des IHK trifft.
Auf dieser Basis können dann Förderanträge für die einzelnen Maßnahmen gestellt
werden. Zeitgleich mit der
Vorlage bei der Bezirksregierung wird dem Rat der Stadt Köln im Herbst das IHK zur
Beratung und Entscheidung vorgelegt. Im Rahmen der Vorberatung dieser Vorlage
in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen ist vor dem Hintergrund der
Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren aus zeitlichen Gründen ein
modifiziertes Beratungsverfahren erforderlich. Die Verwaltung wird
diesbezüglich einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Anlage: Aktuelle Maßnahmenliste | |||||||
14.09.2015 Integrationsrat | 5.4 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | ||||
15.09.2015 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün | 7.6 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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17.09.2015 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren | 13.8 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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17.09.2015 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 10.2.11 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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17.09.2015 Wirtschaftsausschuss | 14.1 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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22.09.2015 Verkehrsausschuss | 7.2 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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Beratungsergebnisse
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24.09.2015 Jugendhilfeausschuss | 3.3 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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24.09.2015 Gesundheitsausschuss | 6.2 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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28.09.2015 Ausschuss Schule und Weiterbildung | 5.2 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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28.09.2015 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) | 12.4 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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28.09.2015 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) | 10.2.1 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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Beratungsergebnisse Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die
Mitteilung zur Kenntnis. | |||||||
01.10.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 17.2 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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01.10.2015 Sportausschuss | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | |||||
22.10.2015 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren | 13.4 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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26.10.2015 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) | 10.2.4 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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29.10.2015 Bezirksvertretung 8 (Kalk) | 10.2.2 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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05.11.2015 Sportausschuss | 2.1 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Zurückgestellt | |||||||
05.11.2015 Bezirksvertretung 5 (Nippes) | 10.2.2 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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26.11.2015 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren | 13.1 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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03.12.2015 Sportausschuss | 2.1 | öffentlich Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnisnahme (Mitteilung) | Kenntnis genommen | |||
Beschluss: Kenntnis genommen
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Beratungsergebnisse Kenntnis genommen |