Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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01.09.2015 Jugendhilfeausschuss | 8.4 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie –
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Die Deckung der investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung erfolgt aus freien Mitteln im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5111-0601-9-2000 in Höhe von 200.000,00 Euro und
aus Finanzstelle 5111-0601-8-1000 in Höhe von 42.000,00 Euro. Abstimmungsergebnis:
· keine Gegenstimmen · keine Enthaltungen Einstimmig
zugestimmt. Anmerkungen: Vor Sitzungsbeginn als Tischvorlage ausgeteilte Beschlussvorlage
liegt der Niederschrift nochmals als Anlage 4 bei. | |||||||
07.09.2015 Finanzausschuss | 9.1 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 242.000,00 € im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Tiefbaumaßnahmen, Finanzstelle 0000-0601-0-0002, zur Erneuerung der Spielgeräte
an den Außenstandorten der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung. Die Deckung der investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung erfolgt aus freien Mitteln im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5111-0601-9-2000 in Höhe von 200.000,00 € und
aus Finanzstelle 5111-0601-8-1000 in Höhe von 42.000,00 €. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt | |||||||
10.09.2015 Rat | 8.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung in Höhe von 242.000,00 € im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Tiefbaumaßnahmen, Finanzstelle 0000-0601-0-0002, zur Erneuerung der Spielgeräte
an den Außenstandorten der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung. Die Deckung der investiven überplanmäßigen
Auszahlungsermächtigung erfolgt aus freien Mitteln im Teilfinanzplan 0601,
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen, Finanzstelle 5111-0601-9-2000 in Höhe von 200.000,00 € und
aus Finanzstelle 5111-0601-8-1000 in Höhe von 42.000,00 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |