Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||||||||||||||||
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27.10.2015 Verkehrsausschuss | 5.4 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der
Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen: Der Rat beschließt den Erlass der 248. Satzung über die Festlegungen
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||||||||||||||||
29.10.2015 Bezirksvertretung 8 (Kalk) | 8.2.2 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu
fassen: Der Rat beschließt den Erlass der 248. Satzung über die Festlegungen
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||||||||||||||||
05.11.2015 Bezirksvertretung 5 (Nippes) | 9.2.2 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Die
Bezirksvertretung nimmt die Beschlussvorlage der verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
„Der Rat beschließt den Erlass der 248. Satzung über die Festlegungen
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. | |||||||||||||||||||||
30.11.2015 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) | 9.2.1 | öffentlich | Anhörung (BV) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt den Erlass der 248. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Gegenstimme von Frau Wolter beschlossen. | |||||||||||||||||||||
01.12.2015 Verkehrsausschuss | 5.2 | öffentlich | Vorberatung (Fachausschuss) | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Ø Die Vorlage wurde zurückgezogen.
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15.12.2015 Rat | 16.1 | öffentlich | Entscheidung | ||||||||||||||||||
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Rat beschließt den Erlass der 248. Satzung über die Festlegungen
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der
zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |