Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
30.11.2015 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) | 9.2.6 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | mit Änderungen empfohlen | |||
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Euroforum West in Köln-Mülheim– einzuleiten, für das vormals industriell genutzte Gebiet östlich des Auenwegs, westlich der ICE-Trasse und südlich des Grünzugs Charlier gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Büro und Dienstleistungen inklusive der notwendigen Bildungsinfrastruktur zu schaffen; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 2 (Versammlung). Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. | |||||||
03.12.2015 Stadtentwicklungsausschuss | 10.6 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Ergänzter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in
der Bezirksvertretung Mülheim) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Euroforum West in Köln-Mülheim– einzuleiten, für das vormals industriell genutzte Gebiet östlich des Auenwegs, westlich der ICE-Trasse und südlich des Grünzugs Charlier gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Stadtquartier mit gemischter Nutzung aus Wohnen, Büro und Dienstleistungen inklusive der notwendigen Bildungsinfrastruktur zu schaffen; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 nach Modell 2 (Versammlung). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |