Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
18.01.2016 Hauptausschuss | 3 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW schlägt der
Hauptausschuss der Hauptversammlung (HV) der RheinEnergie AG vor, an
Stelle von Herrn Jürgen Roters Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker (gemäß § 113
Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des
Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die HV aufgrund der
Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt
oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen
Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt | |||||||
02.02.2016 Rat | 18.3 | öffentlich Genehmigung (DE/EilE) | Genehmigung (DE/EilE) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 18.01.2016: Gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW schlägt der
Hauptausschuss der Hauptversammlung (HV) der RheinEnergie AG vor, an
Stelle von Herrn Jürgen Roters Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker (gemäß § 113
Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des
Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die HV aufgrund der
Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in
jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt
oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen
Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |