BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
18.01.2016 Hauptausschuss3öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW schlägt der Hauptausschuss der Hauptversammlung (HV) der RheinEnergie AG vor, an Stelle von Herrn Jürgen Roters

 

Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker

(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr
vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)

 

in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die HV aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

02.02.2016 Rat18.3öffentlich Genehmigung (DE/EilE)Genehmigung (DE/EilE)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 18.01.2016:

 

 

Gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW schlägt der Hauptausschuss der Hauptversammlung (HV) der RheinEnergie AG vor, an Stelle von Herrn Jürgen Roters

 

Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker

(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw. die/den von ihr
vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)

 

in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die HV aufgrund der Vorschläge des Rates neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.