BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
01.02.2016 Finanzausschuss12.9öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat der Stadt Köln stimmt der Überführung der beiden in 2015 den Kliniken der Stadt Köln gGmbH zur vorübergehenden Überbrückung des aus der Umstellung des medizinischen Dokumentations- und Abrechnungssystems resultierenden Liquiditätsengpasses gewährten Gesellschafterdarlehens in Höhe von insgesamt  max. 50,0 Mio. € in ein variables Darlehen zur Finanzierung der von der Stadt Köln mit Ratsbeschluss vom 15.12.2015 (Session-Nr.3677/2015) betrauten Leistungen gemäß § 2 des Betrauungsaktes (DAWI-Leistungen) zu.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen entsprechend Darlehensvertrag mit dem Unternehmen abzuschließen. Hierbei ist die Laufzeit für dieses Darlehen an die Laufzeit der Betrauung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (10 Jahre) anzupassen, d.h. bis zum 30.12.2026. Für das Gesellschafterdarlehen sind zudem die gleichen Konditionen, wie sie aktuell für fristengleiche Fremdkapitaldarlehen für die Stadt Köln gelten, anzusetzen.

3.    Der Rat ermächtigt zudem die Verwaltung, in den Darlehensvertrag eine Nachrangvereinbarung gem. § 39 Abs. 2 Insolvenzordnung aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

02.02.2016 Rat10.19öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

1.   Der Rat der Stadt Köln stimmt der Überführung der beiden in 2015 den Kliniken der Stadt Köln gGmbH zur vorübergehenden Überbrückung des aus der Umstellung des medizinischen Dokumentations- und Abrechnungssystems resultierenden Liquiditätsengpasses gewährten Gesellschafterdarlehens in Höhe von insgesamt  max. 50,0 Mio. € in ein variables Darlehen zur Finanzierung der von der Stadt Köln mit Ratsbeschluss vom 15.12.2015 (Session-Nr.3677/2015) betrauten Leistungen gemäß § 2 des Betrauungsaktes (DAWI-Leistungen) zu.

2.   Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen entsprechend Darlehensvertrag mit dem Unternehmen abzuschließen. Hierbei ist die Laufzeit für dieses Darlehen an die Laufzeit der Betrauung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (10 Jahre) anzupassen, d.h. bis zum 30.12.2026. Für das Gesellschafterdarlehen sind zudem die gleichen Konditionen, wie sie aktuell für fristengleiche Fremdkapitaldarlehen für die Stadt Köln gelten, anzusetzen.

3.   Der Rat ermächtigt zudem die Verwaltung, in den Darlehensvertrag eine Nachrangvereinbarung gem. § 39 Abs. 2 Insolvenzordnung aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt.