Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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01.02.2016 Finanzausschuss | 12.9 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der
Rat der Stadt Köln stimmt der Überführung der beiden in 2015 den Kliniken der
Stadt Köln gGmbH zur vorübergehenden Überbrückung des aus der Umstellung des
medizinischen Dokumentations- und Abrechnungssystems resultierenden
Liquiditätsengpasses gewährten Gesellschafterdarlehens in Höhe von
insgesamt max. 50,0 Mio. € in
ein variables Darlehen zur Finanzierung der von der Stadt Köln mit
Ratsbeschluss vom 15.12.2015 (Session-Nr.3677/2015) betrauten Leistungen gemäß
§ 2 des Betrauungsaktes (DAWI-Leistungen) zu. 2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, einen entsprechend Darlehensvertrag mit dem
Unternehmen abzuschließen. Hierbei ist die Laufzeit für dieses Darlehen an die
Laufzeit der Betrauung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (10 Jahre) anzupassen,
d.h. bis zum 30.12.2026. Für das Gesellschafterdarlehen sind zudem die gleichen
Konditionen, wie sie aktuell für fristengleiche Fremdkapitaldarlehen für die
Stadt Köln gelten, anzusetzen. 3. Der Rat ermächtigt zudem die Verwaltung, in den Darlehensvertrag eine Nachrangvereinbarung gem. § 39 Abs. 2 Insolvenzordnung aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt | |||||||
02.02.2016 Rat | 10.19 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:1. Der
Rat der Stadt Köln stimmt der Überführung der beiden in 2015 den Kliniken der
Stadt Köln gGmbH zur vorübergehenden Überbrückung des aus der Umstellung des
medizinischen Dokumentations- und Abrechnungssystems resultierenden
Liquiditätsengpasses gewährten Gesellschafterdarlehens in Höhe von insgesamt max. 50,0 Mio. € in ein variables
Darlehen zur Finanzierung der von der Stadt Köln mit Ratsbeschluss vom
15.12.2015 (Session-Nr.3677/2015) betrauten Leistungen gemäß § 2 des
Betrauungsaktes (DAWI-Leistungen) zu. 2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, einen entsprechend Darlehensvertrag mit dem
Unternehmen abzuschließen. Hierbei ist die Laufzeit für dieses Darlehen an die
Laufzeit der Betrauung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (10 Jahre) anzupassen,
d.h. bis zum 30.12.2026. Für das Gesellschafterdarlehen sind zudem die gleichen
Konditionen, wie sie aktuell für fristengleiche Fremdkapitaldarlehen für die
Stadt Köln gelten, anzusetzen. 3. Der Rat ermächtigt zudem die Verwaltung, in den Darlehensvertrag eine Nachrangvereinbarung gem. § 39 Abs. 2 Insolvenzordnung aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt. |