Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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01.03.2016 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln | 4.3 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | zurückgestellt | |||
Beschluss: zurückgestellt
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Beratungsergebnisse Die Angelegenheit wurde von der Verwaltung zurückgezogen. | |||||||
14.03.2016 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln | 4.3 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Der Betriebsausschuss
Bühnen stellt die Angelegenheit zurück und bittet die Verwaltung zur nächsten
regulären Sitzung eine überarbeitete Fassung der Beschlussvorlage vorzulegen. | |||||||
19.04.2016 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln | 4.6 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Rat der Stadt
Köln hat am 15.03.2015 die Vorlage „Sanierung der Bühnen Köln am
Offenbachplatz, Verpflichtungsermächtigungen“ (0262/2016) beschlossen. Ein Teil
des Beschlusses beinhaltete die Erhöhung des Baubudgets um 60 Mio. € auf 347,8
Mio. €. Aufbauend auf
vorgenanntem Beschluss und in Fortsetzung des Beschlusses des
Betriebsausschusses vom 24.04.2012 (1233/2012) erklärt der Betriebsausschuss
Bühnen der Stadt Köln, dass Vergabeentscheidungen mit einem Wert von über EUR
125.000 netto im Einzelfall Geschäfte der laufenden Verwaltung sind, wenn ·
die Vergabeentscheidung
den Vorgaben des Ratsbeschlusses gemäß 0262/2016 entspricht und sich
insbesondere im Rahmen des erhöhten Gesamtbudgets von EUR 347,8 Mio. brutto
bewegt, ·
die gesetzlichen Regeln
über Vergaben eingehalten werden und ·
das Prüfergebnis der Vergabevorgänge
durch die externen Planer (bei Bauleistungen), die externe Projektsteuerung,
die Projektleitung und abschließend die externen Sachverständigen, die
unterstützend zum Zentralen Vergabeamtes eingeschaltet wurden, vorliegt (in
Abweichung zum Beschluss 1233/2012 vom 24.04.2012). Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
behält sich die Entscheidung über Vertragsabschlüsse der vorgenannten Art im
Einzelfall vor (Rückholrecht des Ausschusses). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
berichtet dem Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln über den Monatsbericht
des Projektsteuerers weiterhin regelmäßig über anstehende und getätigte
Vergabeentscheidungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |