Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
21.04.2016 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 3.19 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (Modell 1) eingegangene schriftliche Stellungnahme aus der Anlage 2 zur Kenntnis, stimmt zu, der Stellungnahme nicht zu folgen und beauftragt die Verwaltung, die Aufhebung des Fluchtlinienplanes 8109 fortzusetzen; 2. beschließt,
den Fluchtlinienplan 8109 für das Gebiet Rudolfplatz, Pilgrimstraße,
Habsburgerring —Arbeitstitel: Rudolfplatz in Köln-Altstadt/Süd und
-Neustadt/Süd– zum Zwecke der Aufhebung
mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
28.04.2016 Stadtentwicklungsausschuss | 8.1 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
| |||||||
Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (Modell 1) eingegangene schriftliche Stellungnahme aus der Anlage 2 zur Kenntnis, stimmt zu, der Stellungnahme nicht zu folgen und beauftragt die Verwaltung, die Aufhebung des Fluchtlinienplanes 8109 fortzusetzen; 2. beschließt,
den Fluchtlinienplan 8109 für das Gebiet Rudolfplatz, Pilgrimstraße,
Habsburgerring —Arbeitstitel: Rudolfplatz in Köln-Altstadt/Süd und
-Neustadt/Süd– zum Zwecke der Aufhebung
mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |