Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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21.04.2016 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 3.2.2 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Die o.a. Beschlussvorlage soll durch folgenden Beschluss ersetzt werden: Beschluss: I. Grundsätze Der Rheinpark ist Landschaftsschutzgebiet und steht seit 1989 unter Denkmalschutz. Er dient Einwohnerinnen und Einwohnern und sonstigen Besucherinnen und Besuchern zur aktiven und stillen sowie entgeltfreien Erholung. Die Bestimmungen des Landschafts- und Denkmalschutzes sind Grundlage jeglicher Nutzung. Der Rheinpark ist ausdrücklich kein Veranstaltungsort oder eine Location für besondere Events. Dafür stehen in der Stadt Köln andere Orte und Institutionen zur Verfügung. Daher ist die Durchführung von Veranstaltungen und Events im Rheinpark grundsätzlich ausgeschlossen und nicht gestattet. II. Ausnahmetatbestände Ausnahmen bedürfen eines Beschlusses des Ausschusses Umwelt und Grün unter Beteili-gung der Bezirksvertretung Innenstadt und des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales. Solche Ausnahmen kommen nur in Frage für Veranstaltungen, - die keinen kommerziellen Charakter haben, nicht der Gewinnerzielungsabsicht bzw. der Werbung für Produkte und Unternehmen dienen, außer wenn sie einem besonderen Bezug zum Thema „Garten“ haben, - die einen begründeten Bezug zu den öffentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge haben. Eine Aufwands- und Schadensregulierung einschließlich einer Kaution zugunsten der Stadt ist erforderlich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |