BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
28.04.2016 Stadtentwicklungsausschuss8.2.1öffentlich Antrag / AnfrageAntrag / Anfragezurückgestellt   
Beschluss: zurückgestellt
23.06.2016 Stadtentwicklungsausschuss8.1.1öffentlich Antrag / AnfrageAntrag / Anfrageendgültig abgelehnt  
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beratungsergebnisse

1. Beschluss: (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke)

1.    Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Mülheim wird das Areal I (in der als Anlage beigefügt Karte hellblau eingefärbt) als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.
Der zur Schanzenstraße hin vorgelagerte siebenstöckige Gebäuderiegel gewährt dem dahinter liegenden Allgemeinen Wohngebiet Lärmschatten und soll mit nicht störendem Gewerbe belegt werden.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich der vom Investor im Areal II (dunkelblau eingefärbt) beabsichtigte Hotelbau auf dem nördlichen Teil des OSMAB-Geländes im Areal III (rosa eingefärbt) realisieren lässt.

a.   Falls der Hotelbau im Areal III möglich ist, wird das Areal II ebenfalls als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Der zur Schanzenstraße hin vorgelagerte zehnstöckige Gebäuderiegel gewährt dem dahinter liegenden Allgemeinen Wohngebiet Lärmschatten und soll mit nicht störendem Gewerbe belegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion ie Linke.