BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
13.06.2016 Ausschuss Schule und Weiterbildung4.7öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ohne Votum in nachfolgende Gremien  
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Die Vorlage wird ohne eigenes Votum in die nachfolgenden Gremien gegeben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

20.06.2016 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft5.3öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert empfohlen  
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Kaiserin-Augusta-Gymnasium, Georgsplatz 10, 50676 Köln, genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung nach EnEV 2014 mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 22,63 Mio. € (einschließlich 585.000 € für Großküche und Einrichtung) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

 

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 5 % (= 1.063.600 €). Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Der aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende Flächenverrechnungspreis (ehemals Miete Gebäudewirtschaft) inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 450.600 € ist voraussichtlich ab 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen.

Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

27.06.2016 Finanzausschuss12.25öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Kaiserin-Augusta-Gymnasium, Georgsplatz 10, 50676 Köln, genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung nach EnEV 2014 mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 22,63 Mio. € (einschließlich 585.000 € für Großküche und Einrichtung) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

 

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 5 % (= 1.063.600 €). Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Der aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende Flächenverrechnungspreis (ehemals Miete Gebäudewirtschaft) inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 450.600 € ist voraussichtlich ab 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen.

Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

28.06.2016 Rat10.32öffentlich EntscheidungEntscheidungungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Kaiserin-Augusta-Gymnasium, Georgsplatz 10, 50676 Köln, genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung nach EnEV 2014 mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 22,63 Mio. € (einschließlich 585.000 € für Großküche und Einrichtung) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

 

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 5 % (= 1.063.600 €). Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Der aus dem städtischen Haushalt zu finanzierende Flächenverrechnungspreis (ehemals Miete Gebäudewirtschaft) inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von voraussichtlich jährlich rd. 450.600 € ist voraussichtlich ab 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand zu veranschlagen.

Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.