Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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13.06.2016 Ausschuss Schule und Weiterbildung | 4.7 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ohne Votum in nachfolgende Gremien | |||
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Beratungsergebnisse Beschluss:Die Vorlage wird ohne eigenes Votum in die nachfolgenden Gremien gegeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
20.06.2016 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft | 5.3 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert empfohlen | |||
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat
wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Kaiserin-Augusta-Gymnasium, Georgsplatz 10, 50676 Köln, genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung nach EnEV 2014 mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 22,63 Mio. € (einschließlich 585.000 € für Großküche und Einrichtung) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 5 %
(= 1.063.600 €). Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das
Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die
Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei
Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss
Gebäudewirtschaft verfügen. Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
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27.06.2016 Finanzausschuss | 12.25 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen: Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 5 %
(= 1.063.600 €). Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget
ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über
den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach
entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen. Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt | |||||||
28.06.2016 Rat | 10.32 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Rat beschließt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Kaiserin-Augusta-Gymnasium, Georgsplatz 10, 50676 Köln, genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung nach EnEV 2014 mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 22,63 Mio. € (einschließlich 585.000 € für Großküche und Einrichtung) und beauftragt die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 5 %
(= 1.063.600 €). Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das
Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die
Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei
Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss
Gebäudewirtschaft verfügen. Die Finanzierung der Einrichtungskosten erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |