BeratungTOPStatusZuständigZuständigBeschlussAbstimmung 
23.06.2016 Stadtentwicklungsausschuss10.5öffentlich Vorberatung (Fachausschuss)Vorberatung (Fachausschuss)ungeändert beschlossen  
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln-Neustadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung festzusetzen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin (Parkview Cologne GmbH) durchzuführenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens.

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

07.07.2016 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)3.5öffentlich Anhörung (BV)Anhörung (BV)mit Änderungen empfohlen  
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beratungsergebnisse

Beschluss, geändert:


Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln-Neustadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung festzusetzen mit der Maßgabe 30 % sozial geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin (Parkview Cologne GmbH) durchzuführenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens.

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

15.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss10.2öffentlich EntscheidungEntscheidunggeändert beschlossen  
Beschluss: geändert beschlossen
Beratungsergebnisse

Ergänzter Beschluss: (analog der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Innenstadt)


Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich des Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln-Neustadt/Nord— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung festzusetzen mit der Maßgabe 30 % sozial geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin (Parkview Cologne GmbH) durchzuführenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.