Beratung | TOP | StatusZuständig | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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23.06.2016 Stadtentwicklungsausschuss | 10.5 | öffentlich Vorberatung (Fachausschuss) | Vorberatung (Fachausschuss) | ungeändert beschlossen | |||
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Beschluss:Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich des
Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather
Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70,
Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord
—Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln-Neustadt/Nord— einzuleiten
mit dem Ziel, Wohnbebauung festzusetzen. Grundlage
für die weitere Ausarbeitung der Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin
(Parkview Cologne GmbH) durchzuführenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
07.07.2016 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) | 3.5 | öffentlich Anhörung (BV) | Anhörung (BV) | mit Änderungen empfohlen | |||
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
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Beratungsergebnisse Beschluss, geändert:
Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich des
Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather Straße
und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstücke
1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord —Arbeitstitel: Nördlich
Colonius in Köln-Neustadt/Nord— einzuleiten
mit dem Ziel, Wohnbebauung festzusetzen mit der Maßgabe 30 % sozial geförderten
Wohnungsbau vorzusehen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der
Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin (Parkview Cologne GmbH)
durchzuführenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. | |||||||
15.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss | 10.2 | öffentlich Entscheidung | Entscheidung | geändert beschlossen | |||
Beschluss: geändert beschlossen
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Beratungsergebnisse Ergänzter Beschluss:
(analog der Beschlussfassung in der
Bezirksvertretung Innenstadt)
1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich des
Fernmeldeturms, östlich der Inneren Kanalstraße, südlich der Subbelrather
Straße und westlich des inneren Grüngürtels (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70,
Flurstücke 1473, 1474, 1494 und 1495) in Köln-Neustadt/Nord
—Arbeitstitel: Nördlich Colonius in Köln-Neustadt/Nord— einzuleiten
mit dem Ziel, Wohnbebauung festzusetzen mit der Maßgabe 30 % sozial geförderten
Wohnungsbau vorzusehen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der
Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin (Parkview Cologne GmbH)
durchzuführenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. |